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2 (1855)
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S. 105 u. 106. Hyrtl, II. S. 7880. Megerle v. Muhlfeld,Ergzgsbd., S. 51. v. Hellbach, I. S. 258.

Oesterreich. Alexander Franz Ritter v. Csorich, k. k.Oberst, wurde vom Kaiser Franz I. von Oesterreich, laut Diplomsd. d. Wien, 30. Juni 1818, mit dem Prädicate: de Monte Creto, inden erbländisch-üsterreichischen Freiherrenstand erhoben. Derselbe,aus einem alten croatischen Adelsgeschlechte stammend, gestorbenJ847 als k. k. Geh. Rath, General-Feldmarschall-Lieutenant, coni-mandirender General im Banate und Regiments-Inhaber, adoptirte,da er keine Nachkommen hatte, den Sohn seines Bruders, AntonRitter v. Csorich, jetzt k. k. Geh. Rath, Feldmarschall-Lieutenantund Kriegsminister a. D., 2. Inhaber des 15. Infanterie-Regimentsund Coinmandant des 3. Armeecorps, welcher vom Kaiser Ferdi-nand I. von Oesterreich, laut Diploms d. d. Wien, 16. Oct. 1840,ebenfalls mit dem oben genannten Prädicate in den erbländisch-österreichischen Freiherrenstand erhoben wurde.

Y. Czettritz.

Schild der Länge nach von Silber und Roth getheilt mit einemauf die Theilungslinie gestellten, vorwärtssehenden Büffelskopf vongewechselten Farben mit Hörnern und einem Ringe durch die Nase.Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher zwei eisenfar-bige, oben abgerundete, golden beschlagene Messer, deren rotheHefte gekreuzt sind, trägt. Die Helmdecken sind rotli und silbern. Abdrücke von älteren Petschaften. Siebmacher, I. 60.Sinapius, I. S. 1078 u. d. f., IL S. 11291131. Gauhe, I.S. 2998 u. 2999. Freih. v. Krohne, I. S. 161199. v. Hell-bach, I. S. 255. N. Preuss. Adelslexicon, I. S. 388389 (stelltauf den Helm zwei mit den Griffen übers Kreuz gelegte Schwerter,deren Stichblätter gelb, die Griffe roth sind).- Freih. v. Ledebur,I. S. 154.

Preussen. Eine der ältesten, angesehensten und früher weit-verzweigtesten schlesischen Adelsfamilien, deren fortlaufende Stamni-reilie vom Jahre 1230 und von Dietz v. Czettritz an bekannt istund die früher auch Zettritz geschrieben wurde. Der Ursprung desGeschlechts wird von den Vandalen und Sclavoniern hergeleitet.Später sind in dasselbe (s. den folgenden Artikel) mehrere Standes-