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2 (1855)
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bacli, I. S. 147: Blanckart, Blauchart, Blanquard. Freih. v. Le-debur, I. S. 69.

Preusseil. Eine, nach Annahme Einiger im 13. Jahrhun-derte aus Spanien nach Frankreich gekommene Familie, welchesich aus Frankreich nach Lothringen und aus letzterem in dasTriersche, Kölnische und Jülichsche wendete.- Fahne giebtan, dass das Geschlecht aus Ahrweiler stamme und den Namenvon Hermann erhalten habe, welcher 1170 ein Gefährte desheiligen Gerlach war, und seiner weissen Farbe wegen Blank-art (von weisser Art) genannt wurde. Die fortlaufende, vonFahne gegebene Stammreihe beginnt in der zweiten Hälfte des15. Jahrhunderts. Bucelini und nach ihm Gauhe lassen dagegendie Stammreihe 1218 anfangen, und geben an, dass das Geschlechtfrüher in Lothringen gewohnt, sich aber, nachdem die Franzosen1552 das Bisthum Metz eingenommen, nach Luxemburg gewendethabe und theilweise den freiherrlichen Charakter führe. Die Fa-milie ist in den Rheinlanden und Belgien begütert und in dieAdelsmatrikel der Rheinprozinz als freiherrlich unter No. 43 (Jo-seph Freiherr v. Blanckart, Alsdorf, 17. Aug. 1829) eingetragen.

y . Blankensee.

Im rothen Schilde drei (2 und 1) silberne, sechsstrahligeSterne. Auf dem Schilde steht ein Helm, welcher drei Straussen-federn, silbern, roth, silbern, trägt, von welchen die mittlere rothemit einem silbernen Sterne belegt ist. Die Helmdecken sind rothund silbern. Abdrücke von Petschaften, von welchen jedochmehrere statt Roth Blau annehmen. Pomm. Wappenbuch, I. S.126 u. 127 und XL VI (Schild roth etc.). Micrael, VI. S. 466,sagt wörtlich: drei weisse Sterne im rothen Felde und auf demHelme einen Stern in drei Straussenfedern. Siebmacher, I.172: v. Blanckensee, Sächsisch (der Schild blau, der Helm gekrönt,die mittlere Feder blau und die Helmdecken blau und silbern).Brüggemann, I. S. 144. v. Meding, II. S. 57, nach Micraelund Siebmacher. N. Preuss. Adelslexic., I. 248250 (der Schildebenfalls roth), und V. S. 43 u. 44. Bagmihl sah auf Siegelnaus dem 17. Jahrhunderte den Helm ohne Krone, auf neueren abergekrönt. Bei Erhebung in den Grafenstand (s. unten) wurde