Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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schaflen. Wappen!), d. Oesterr. Monarchie, X. 1G, u. XV. 83. Hyrtl, I. S. 96 u. 97 (die Abbildung giebl das Schach wie an-geführt, die Beschreibung aber nimmt einen von Roth und Blausechsmal lang ab und achtmal quer geschachten Schild an).Geneal. Taschenb. d. freih. Häuser, 1853. S. 34 (beschreibt dasSchach ganz so, wie Hyrtl dasselbe beschrieben hat), und 1855.S. 53. Das Stammwappen: Schild und rechter Ilelm des freih.Wappens gehen die Supplem. zu Siehm. Wappenb., XII. 11; dasrolh-blaue Schach besteht aus fünf Reihen, doch ist die. mittleregrosser als die anderen, jede zu sechs Feldern. Der geharnischteArm auf dem Helme ist rechts gekehrt. Megerle v. Mühlfeld,S. 38, und Ergzgsbd., S. 246. v. Hellbach, I. S. 146.

Oesterreich. Carl Biltner v. Bitterthal, k. k. Rittmeister,später Oberst in d. A., wurde vom Kaiser Franz II., laut Diplomsd. d. Wien, 19. Nov. 1804, in den erbländisch-österreichischen Frei-herrenstand erhoben, und erhielt 6. Dec. 1808 das Indigenat desKönigreichs Ungarn. Der Vater desselben, Carl Bittner, Ii. k. Oberst-Lieutenant, war vom Kaiser Joseph II., laut Diploms d. d. Wien,18. Dec. 1773, mit dem Prädicate: v. Bitterthal in den erbländisch-österreichischen Adelstand versetzt worden.

v. Blanckart, auch Freiherren.

Im blauen Schilde ein schräglinks gelegter, mit der Spitzenach oben und links gekehrter, silberner Hammer. Auf demSchilde steht ein mit einem von Silber und Blau gewundenenWulste bedeckter Helm, welcher den Kopf und Hals eines links-sehenden, blauen Hundes mit rother ausgeschlagener Zunge trägt.Der Hals ist mit einem schrägrechts gestellten und mit der Spitzenach oben und rechts gekehrten, silbernen Hammer belegt. DieHelmdecken sind blau und silbern. Abdrücke von Petschaften. Tyroff, II. 22. Robens, d. ritterb. landst. Adel d. Grossherz.Niederrhein, I. S. 197205. Wappenb. d. Preuss. Rheinpröv.,f. 10 u. S. 14. Fahne, Gesch. d. Köln.-Jülich u. Berg. Geschl.,I. S. 36: Blanckhard (lässt den aufwachsenden Hund, dessen Farbenicht angegeben ist, rechts sehen und giebt dem, den Hals dessel-ben belegenden Hammer die erwähnte Stellung des Hammers imSchilde. Gauhe, I. S. 1627: Planchart, Blanchart. v. Hell-