Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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Häuser, 1855. S. 18 (giebt die Löwen auch golden bewehrt undnimmt den Rumpf silbern bekleidet an).

Grossherzogthum Hessen, früher Sachsen. Heinrich Fried-rich Leherecht v. Autenried, kursächs. Kreis-Präsident und ober-sächs. Reichskammcr-Gerichts-Assessor zu Wetzlar (s. den vorstehen-den Artikel), wurde vom Kaiser Joseph IL, 3. Jan. 1790, in denReichsfreiherrenstand erhohen. Der Sohn desselben ist FreiherrLudwig Friedrich, geb. 12. Juli 1832 zu Vöhl im GrossherzogthumeHessen. Die Schwester des Ersteren, welcher 1841 starb, FreiinBetty, geb. 1790, ist seit 1810 mit dem grossherz. hess. w. Gelt.Rath Friedrich Freiherrn v. Breidenbach, gen. Breidenstein, vermählt.

v. Avemann, genannt Letta.

Wappen der älteren Linie: im rothen Schilde auf weissemBoden ein vorwärts-, etwas rechtssehender, silbern geharnischterMann, das goldene Schwert an der Seite, und die Sturmhaube mitweissem, nach links webendem Federbusche, welcher mit der wenigerhobenen Rechten einen silbernen Streithammer hält, die Linkeaber in die Seite setzt. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Holm,aus welchem ein rechts gekehrter, schwarzer Bracke mit silbernem,beringtem Halsbande aufwächst. Die Helmdecken sind rolli undsilbern. Abdrücke von Petschaften. Tyroff, I. 96. Suppl.zu Siebm. Wappenb., VII. 7. v. Meding, I. S. 13 u. 14 (ebenso nach Nachrichten aus der Familie, nur ist die Krone auf demHelme nicht erwähnt). Wappenb. d. Preuss. Monarchie, II. 74,und Wappenb. d. Preuss, Rheinprov., IL LV. 109 u. S. 156 (derSchild ist golden eingefasst, der Ritter steht auf grünem Boden undhält in der Rechten eine Lanze. Der Helm ist mit einem von Sil-ber und Roth sechsmal gewundenen Wulste bedeckt, und das Hals-hand des Hundes ist golden. In einer zweiten Abbildung in denSuppl. zu Siebm. Wappenb., X. 7, steht der Ritter frei im Schilde,hält in der Rechten eine Lanze, und der Helm ist mit einem vonSilber und Roth fünfmal gewundenen Wulste bedeckt. N. Preuss.Adelslexicon, I. S. 155 (giebt den Ritter als auf seine Lanze ge-stützt an). Freih. v. Ledebur, I. S. 27, sagt: die ältere Linieführt einen geharnischten Mann oder auch Bergmann.

Wappen der jüngeren Linie nach dem Erneuerungsdiplome