Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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seihen nur auf dem Schilde die Grafenkrone, und als Schildhalterzwei rothe Greife (die pommersehen Greife) hinzugefügt.

Preussen, Sachsen. Altes märkiscnes Adelsgeschlecht,welches nach den Marken 926, nach Vertreibung der Wenden ausdenselben, gekommen sein soll, und zwar wie Einige, welchen Gauhewiderspricht, behaupten, aus der niederländischen Stadt Arnhem. Letz-tere soll was allerdings beweisführend wäre, doch sich genau nichtermitteln liess das gleiche Wappen führen. Als Stammhaus derFamilie wird das gleichnamige Dorf in der Altmark angenommen, undilie ununterbrochene Stammreihe beginnt 1280 mit Vorchard Henri-cus v. A. Später hat dieselbe bedeutende Besitzungen in der Ucker-mark, dem Magdeburgischen, in Pommern, Ostpreussen, Sachsenund Franken erworben und sich nach und nach in die ßiesenthal-sclie Hauptlinie mit den Ahtheilungen der sächsischen, boitzenbur-gischen und gerswaldischen, und in die Zehdeniksche Hauptliniemit den Ahtheilungen der magdeburgischen, fränkischen und freden-waldischen Seitenlinien geschieden. Den Besitz dieses begütert-sten märkischen Geschlechts, welches allein in der Uckermark gegen140 Güter besass und besitzt, in der Provinz Brandenburg, in Pom-mern und den Provinzen Sachsen und Schlesien, so wie in Meyen-burg, im Königreiche Sachsen, Bayern, Hannover etc., hat Freiherrv. Ledebur (a. a. 0.) auf das Vollständigste angegeben. Zahl-reiche Glieder desselben sind in kün. prcussischen und kursächsi-schen Staats- und Kriegsdiensten zu hohen Ehrenstellcn gelangt. Der Grafenstand ist durch zwei Erhebungen in die Familie ge-kommen. Zuerst wurde Friedrich Wilhelm v. Arnim aus der ßoitzen-burger Linie, k. preuss. w. Geh. Staats- und Kriegsminister, vomKönige Friedrich Wilhelm II. von Preussen, 2. Oct. 1786, in denGrafenstand erhöhen und mit dem Erbtruchsessamte der MarkBrandenburg beliehen, und Heinrich Friedrich v. A. zu Heinrichs-dorf- Werblow, gleichfalls zur Boitzenburger Linie gehörig, erhieltdieselbe Würde vom Könige Friedrich Wilhelm IV. von Preussen,nach dem Hechte der Erstgeburt, im Jahre 1841.

v. Asbeck, auch Freiherren.

Im silbernen Schilde zwei Reihen von zehn an einander ge-reihten, goldenen Wecken, welche so an einander gestellt sind,