Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
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den böhmischen Freilierrensland erhielt, welcher vom Könige Fried-rich Wilhelm I., 1. März 1717, bestätigt wurde. Die Nachkommen-schaft des Freiherrn Sigmund Friedrich, aus welcher noch FreiherrMaximilian, k. preuss. Kammerherr und Landrath des SchwiebuserKreises, bekannt ist, scheint erloschen zu sein. Das Wappen warder Länge nach getheilt: rechts in Roth ein silberner, mit derSpitze aufwärts gekehrter Pfeil, welcher in der Mitte mit einemsilbernen, die Horner aufwärtskehrenden Halbmonde mit Gesichtbelegt war; links geviert: 1 und 4 in Gold ein, beide Felder über-ziehender, schrägrechter, blauer Balken, in der Mitte mit einemgekrönten, rollten Herz belegt; 2 und 3 in Silber eine rothe Rose.Auf dem Schilde stand eine fünfperlige Freiherrenkrone, auf wel-cher sich zwei Helme erhohen. Der rechte trug auf einem vonRoth und Silber sechsmal gewundenen Wulste einen, die Sachseneinwärtskehrenden, rothen Adlerslliigel, und aus dem linken wuchsauf blau-goldenem Wulste der roth gekleidete Rumpf einer vorwärts-sehenden Jungfrau mit fliegenden Haaren auf, deren Kopf mit einemKranze von fünf silbernen Rosen bedeckt war, auf welchem dreisilberne Slraussenfedern standen. Die Hehndecken waren rechtsroth und silbern, links blau und golden. Nach Einigen zeigt dieJungfrau blutende Armstumpfe.

v. Troyff, Freiherren.

Int blauen Schilde ein silberner, nach der linken Seile sprin-gender Hirsch mit einem goldenen, zehnendigen Geweihe. Auf demSchilde steht ein gekrönter Helm, aus welchem der Hirsch desSchildes aufwächst. Die Hehndecken sind blau und silbern. Ab-drücke von Petschaften. Wappenb. d. Kgr. Würltemb., S. 40 u.No. 147. Adelsb. d. Kgr. Württemb., S. 357. Siebmacher,1. 156: v. Troyffen, Meissnisch, giebt in derDeclaration" denHirsch einfach als weissen Hirsch; die Abbildung zeigt ein zehn-endiges Geweih. Val. König, I. S. 999, nennt den Hirsch einenTannenhirsch und nimmt ein achtendiges Geweihe an. v. Meiling,1- S. 618, giebt an, dass er den Hirsch auch rechts springend ge-sehen hahe, und hält diese Stellung für die richtigere, wenn aucham häufigsten die linke angetroffen werde. Gen. Taschenb. derfreih. Häuser, 1853. S. 483, und 1855. S. 636. Gauhe, 1. S.