382
schwäbischen Ritterschaft im Canton Donau, und wegen der spätererworbenen und derselben theilweise noch zustehenden Güter wardieselbe zum Rittercanton Kocher und Neckarschwarzwald gehörig,in welchem einige Glieder auch Hauptmanns- und Directorialstellenbekleideten. — Der Freiherrenstand der Familie wird als durchLehenbriefc und andere Documente erwiesen angegeben. Die Fa-milie gehört zum ritterschaftlichen Adel des Königreichs Württem-berg und ist auch im Königreiche Rayern begütert.
v. Scheve (Scheven).
Schild quer getheilt: oben in Blau ein sechsstrahliger, goldenerStern, welcher von zwei silbernen Rosen beseitet wird; unten inGold auf grünem Boden drei grüne Eicheln an langen, grünenStielen. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher zweivon Blau und Gold mit gewechselten Farben quer getheille Büffels-hürner trägt, zwischen welchen ein sechsstrahliger, goldener Sternschwebt. Die Hehndecken sind blau und golden. — Abdrücke vonPetschaften. — Meklenb. Wappenb., XLIV. 166 (Scheve). — Pomm.Wappenb., III. S. 153 u. Tab. XLV. (Scheven). — Suppl. zu Siebm.Wappenb., X. 28. — N. Preuss. Adelslexic., IV. S. 165 (das nachdem Hasseschen Wappenhuche gegebene Wappen ist nicht das derhier in Rede stehenden Familie, sondern muss, falls dasselbe rich-tig ist, einem anderen Geschlechte zustehen.
Meklenburg, Preussen. Meklenburgische Adelsfamilie,aus welcher der Kammer-Präsident Adolph Ludwig Carl v. Scheve,Herr auf Cantzow, 1804 durch Aufnahme in die meklenburgischeRitterschaft die Rechte des eingeborenen meklenburgischen Adelserhalten hat. Neuerlich hat sich die Familie auch in Pommern imNaugarder Kreise ansässig gemacht.
v. Schiller.
Schild quer getheilt: oben in Gold ein nach der Rechten auf-wachsendes, silbernes Einhorn, unten in Blau ein goldener Quer-balken. Den über dem Schilde stehenden Turnierhelm schmückt