377
Besitz tles Gutes Bärtholomae lange im Verbände der unmittelbarenfreien Reichsritterschaft im Canton Donau. In der Adelsmatrikeldes Königreichs Württemberg wurde dieselbe in die Klasse deradeligen Rittergutsbesitzer eingetragen, und zwar in Folge des Be-sitzes von Antheilen an mehreren Rittergütern und Holgütern inden 0. A. Ulm, Wiblingen und Blaubeuren des Donaukreises.
v. Scharpffenstein, genannt Pfeill, Freiherren.
Schild geviert: 1 und 4 golden und in der unteren Hälfte mitSchwarz gerautet. In der oberen Hälfte stehen zwei schwarze Rau-ten mit der Spitze auf den mittleren Rauten der oberen Reihe derunteren Hälfte. Die obere Reihe der Letzteren zeigt an jeder Seiteeine halbe, und in der Mitte zwei ganze, schwarze, und unten vierlndhe, schwarze Rauten (Stammwappen); 2 und 3 in Silber sieben(4 und 3) schwarze Rauten nach kleinerem Maassstabe (Benesis).Auf dem Schilde stellt eine fünf- oder siebenperlige Freiherrenkroneund auf dieser ein gekrönter Helm, welcher einen linkssehenden,ausgebreiteten, goldenen Adler trägt, von dessen Schweife nur derAnfang zu sehen ist. Die Brust und jeder Flügel ist mit zweiganzen und einer halben, pfahlweise gestellten, schwarzen Rautenbelegt, und der Adler hält in der rechten Kralle einen Federpfeilvon Stahl so, dass die Spitze dep Helm des Schildes berührt. DieIlehndecken sind schwarz und golden. — Abdrücke von Petschaf-ten, von welchen das eine auf dem Helme einen rechtssehenden,sitzenden Adler mit ausgebreiteten Flügeln und am linken Flügeleinen schräglinks gestellten, mit der Spitze in die Krone des Hel-mes gedrungenen Pfeil zeigt: nach Allem ein Fehler des Stichs.—Wappenb. d. Kgr. Bayern, III. 76 u. XII. 29: Freiherr v. Scharfen-slein, genannt Pfeil. — v. Wölckern, 3. Abth. S. 203 u. 204. —v. Hefner, II. 51 u. S. 50. — Die Suppl. z. Siehm. Wappenb., IX.26, tingiren alle vier Felder des Schildes golden, belegen den Adlerauf Brust und Flügeln mit drei ganzen Rauten und lassen denAdler mit der rechten Kralle den Pfeil in die linke Seite des Hel-mes senken: letzteres ist, da die Flügel nach rechts und links aus-gebreitet sind, allerdings eine eigene Stellung. — Fahne, Gesch. d.Cölnisch. etc. Geschl., I. S. 380, sagt: Scharfenstein, oder v. Pfeil,