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1 (1855)
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rechtssehender, rother, ausgebreiteter Adler schwebt (Holtorp-Irnich).Auf dem Schilde stehen drei Helme. Der mittlere gekrönte Helmträgt fünf Straussenfedern, wechselnd golden und blau (Helmschinuckdes Stammwappens); aus dem rechten Helme, welcher mit einemsiebenfachen, blau-silbernen Wulste bedeckt ist, wächst ein einwärts-sehender, silberner Schwan auf, dessen ausgebreitete Flügel vonBlau und Silber geschacht sind (zu Feld 1 und 4 gehörig), und aufdem linken Helme steht der empor gestreckte, einwärtssehende,feuerspeiende Kopf und Hals eines gold-grünen Drachen (zu Feld2 und 3 gehörig). Die Decken des mittleren Helmes sind blauund golden, die des rechten blau und silbern, und die des linkenschwarz und silbern. Den Schild halten zwei auswärtssehendeSchwäne von natürlicher Farbe, welche auf einem blauen Bandemit den goldenen Buchstaben M. R. U. T. stehen. Wie beschrie-ben, wird das mit dem v. Mendenschen und Holtorp-lrnichschenWappen vermehrte freiherrliche Wappen jetzt geführt. Angabenaus der Familie. Fahne, I. S. 337. Gen. Taschenb. d. freih.Häuser, 1848. S. 285. Das Wappen der Freiherren v. Proffnach dem Freiherrendiplome vom 22. Aug. 1790 giebt das Wap-penbuch d. Kgr. Bayern, III. 84, wie folgt: im mit einer von Blauund Silber doppelt geschachten Einfassung umgebenen, goldenenSchilde drei blaue, schrägrechts gelegteBarsen oder Bärschlinge",deren mittelster grösser, als die beiden anderen, ist. Den Schildbedeckt die Freiherrenkrone, auf welcher zwei gekrönte Helmestehen, von welchen jeder mit fünf Straussenfedern, silbern, blau,golden, blau, silbern, besteckt ist. Die Ilelmdecken sind blau undsilbern, und den Schild halten zwei auswärlssehende, silberneSchwäne mit erhobenen Flügeln. Dasselbe Wappen giebt dasWappenb. d. Preuss. Rheinprovinz, 1. XLVI1I. u. S. 91. Tyroff,I. 95, setzt auf den Schild zwei gegen einander geneigte Helme,und stellt auf diese eine Krone, welche fünf Straussenfedern, sil-bern, blau, golden, blau und silbern, trägt. v. Lang, S. 207 u.208. v. Ilellbach, II. S- 261. N. Preuss. Adelsl., IV. S. 5557. Gen. Taschenb. d. freih. Häuser, 1855. S. 438 u. 439.

Preussen, Bayern, Oesterreich. Johann Franz Josephv. Proff zu Irnich und Menden, kurpfälz. Landdinger des AmtesBlankenberg im Herzogthume Berg, erhielt vom Kurfürsten CarlTheodor im kurpfälz. Reichsvicariate, laut Diploms d. d. Mannheim,22. Aug. 1790, den Reichsfreiherrenstand, und zwar mit Beilegungdes Namens Irnich. Sehr altes, aus dem Hause Gottingen bei