Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
Seite
313
Einzelbild herunterladen
 

313

schwarze, mit den Spitzen in der Mitte des Schildes so aneinandergesetzte Herzen, dass das untere gestürzt ist, die oberen aber schräggestellt sind. Auf dem Helme zwischen zwei ilbereck silbernen undschwarzen Düffelshürnern eine silberne Säule mit drei spitzigenBlättern neben einander in Gestalt einer Tulipane besteckt.v. Hattstein, III., Suppl., S. 111117. Gauhe, I. S. 1499 u.1500. v. Lang, S. 209. v. Hellbach, II. S. 173. Geneal.Tascbenb. d. freib. Häuser, 1853. S. 310 u. 311, und 1855. S.403405.

Grossherzogthum Hessen, Nassau, Bayern. Alles hessi-sches, vormals reichsritterschaftliches Adelsgeschlecht, welches, wieEinige angeben, schon 786 und 1093 urkundlich vorkommen soll.Die Stammburg Nordeck in Kurbessen, unmittelbar an der Grenzedes Gerichts Rabenau im jetzigen grossherz. hessischen LandamteGiessen, ging schon gegen Mitte des 13. Jahrhunderts in der un-ruhevollen Zeit des thüringisch-hessischen Landgrafen Heinrich Raspeverloren und führte zur Erbauung der jetzt in Ruinen liegendenBurg Rabenau, welche zuerst 1287 urkundlich genannt wird. Wal-ter v. Nordeck war von 1272 1275 Herr und Ordensmeister derSchwertbrüder des deutschen Ordens in Liefland, bezwang die ein-gefallenen Semgallen und Semoiten, erhielt den Namen: der Sieg-hafte, kehrte 1275 nach Marienburg und von da nach Marburg zu-rück, und kommt 1287 als deutscher Ritter vor. Das gegenEnde des vorigen Jahrhunderts normirte, unveräusserliche Gesammt-vermögen der Familie unter Senioratsordnung begreift das grosse,vormalige Patrimonialgericht Rabenau in sich, auch haben einzelneZweige des Geschlechts noch andere Besitzungen in beiden Hessenund im Ilerzogthume Nassau. Was den Freiherrenstand anlangt,so giebt v. Lang hei dem aus der Adelsmatrikel des KönigreichsBayern angeführten Gliede der Familie an, dass Leopold v. Rabenau,kursächs. Oberst, vom Kaiser Leopold I., laut Diploms d. d. Neu-stadt, 26. Juni 1676, in den Freiherrenstand erhoben worden sei,und auch v. Wölckern führt dieses Diplom an. Doch wird vonv. Lang der Empfänger dieses Diploms nur Leopold v. Rabenaugenannt, auch gesagt, dass die Familie früher zum schwedischenund pommerschen Herrenstande gehört habe, und so könnte wohldieses Diplom, über welches Näheres nicht bekannt ist, in dieschlesisch-säcl^sische Familie v. Rabenau gelangt sein, welche früherauch in Schweden vorkam.