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beschrieben. Aus dem gekrönten Helme mit blau-silbernen Deckenwuchs ein silberner, rechtssehender Schwan auf. — Freih. v. d.Knesebeck, S. 205. — v. Hellbach, II. S. 100. — N. Preuss.Adelslexic., V. S. 325.
Hannover, früher auch Sachsen. Georg Friedrich Martens,Prof. zu Göttingen, wurde vom Kaiser Joseph II., 30. Juli 1783, inden Reichsadelstand erhoben, und diese Erhebung, 14. April 1789,in Hannover amtlich publicirt. Derselbe starb 1821 als hannüv.llundestagsgesandler und Geb. Cabiuetsrath zu Frankfurt am Mainohne Nachkommenschaft. — Der Druder desselben, Carl WilhelmM., kursüchs. Legationsrath und Charge d'Affaires im Haag, erlangtevom Kaiser Joseph II., 30. Juli 1783, ebenfalls den Reichsadel, unddiese Erhöhung wurde in Sachsen, laut Notification d. d. Dresden,22. Mai 1786, bekannt gemacht. Später wurde Letzterer als kur-süchs. Resident am k. k. Hofe im kursächs. Reichsvicariäte, 1790,in den Reichsfreiherrenstand erhoben, und die Nachkommenschaftdesselben blüht zum Theil noch im Königreiche Hannover. — Nachdem N. Preuss. Adelslexicon ist der oben genannte Georg Friedrichv. M. vom Könige von Weslphalen als Staatsrath zum Baron er-hoben worden.
v. Mayer.
Im blauen Felde eine weisse Mauer von sieben Schichten,welche schräglinks stufenförmig ansteigt. Die vier unteren Schich-ten reichen vom rechten zum linken Schildesrande, die fünfte undsechste, aus welcher letzteren in der Mitte ein Stück ausgebrochenist, reichen nicht bis zum rechten Schildesrande, und von derobersten Schichte steht nur ein Stück am linken Schildesrande.Die Mauer ist daher von Einigen als Mauerruine beschrieben wor-den. Ueber der Mauer schwebt ein silberner, sechseckiger Stern.Auf dem Schilde steht ein Helm, welcher drei silberne Straussen-federn trägt, von welchen die mittlere mit dem Stern des Schildesbelegt ist. Die Helmdecken sind blau und silbern. — Abdrückevon Petschaften aus der Familie, von welchen das eine den Schildmit silberner Einfassung zeigt.
Sachsen. Der Oberamts-Advocat und Justitiar zu Lübau D.Carl Wilhelm Traugott Mayer wurde vom Könige Friedrich August I.