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1 (1855)
Entstehung
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ringhausen ansässig, und hatte dadurch Sitz und Stimme auf derHerrenbank. Später kam die Familie nach Frankfurt a. M. Frei-herr Johann Peter (s. oben), gest. 1830, stiftete aus den sämmtlichin dem Canton Mittelrhein, Wetterauer Bezirks gelegenen, späteraber, 1804, unter grossherz. hessische Hoheit gekommenen ritter-schaftlichen Besitzungen ein Fideicommiss, dessen Hauptsitz Gross-karben im Regierungsbezirke Friedberg, Provinz Oberhessen, ist.Die Familie ist jetzt auch in Böhmen, im Budvveiser Kreise, begütert.

v. Leoprechting (Leuprechting), Freiherren.

Schild geviert mit Mittelschilde. Im rothen Mittelschilde aufeiner rechten, schwarzen Stufe ein rechts gekehrter, gekrönter,doppelt geschweifter, goldener Löwe. 1 in Silber eine rechte, und4, ebenfalls in Silber, eine linke, schwarze Stufe, und 2 und 3 inSilber ein abgekürzter, gestürzter, schwarzer Sparren. Auf demSchilde stehen drei Helme, von welchen der mittlere und der rechtegekrönt sind. Der mittlere Helm trägt den Löwen des Mitteischil-des, der rechte zwei von Silber und Schwarz, und zwar das rechtedurch eine rechte, das linke durch eine linke Stufe quer getheilteBüffelshörner, und der linke einen hohen, silbernen Hut, welchergekrönt, und dessen Krone mit drei Straussenfedern, schwarz, sil-bern, schwarz, besteckt ist. Der Stülp des Hutes ist schwarz undmit drei neben einander stehenden, silbernen Rauten, der Hutselbst aber mit dem gestürzten Sparren des 2. und 3. Feldes be-legt. Die Helmdecken sind schwarz und silbern. Abdrücke vonälteren Petschaften, von welchen das eine den Löwen im Mittel-schilde auf eine linke Stufe stellt, und einige einen ganzen gestürz-ten Sparren zeigen. Abdrücke von neueren, in den älteren Astder älteren Linie zu Oberellenbach und Döltsch gehörenden Pet-schaften haben den Mittelschild nicht. Der gevierle Schild ist nurmit der freiherrlichen Krone bedeckt. Die Stufe ist auch im 4. Feldeeine rechte Stufe. Wappenb. d. Kgr. Bayern, III. 49 (Feld 1und 4 sind schwarz, und das i. hat in der linken Oberecke, das4. aber in der rechten eine silberne, ledige Vierung, auch ist dieStufe des rechten Biilfelhorns eine linke, die des linken eine rechte:zwei Angaben, welche mit dem Stammwappen nicht stimmen).v. Wölckern, 3. Abth. S. 135 u. 136. v. Hefner. II. 43 und