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v. Keller, Freiherren.
Schild gevicrt: I und 4 in Silber eine rothe Raute; 2 und 3in Blau ein schräglinks, mit dem Griffe nach unten, mit dem Bartenach oben und links gelegter, goldener Schlüssel. Auf dem Schildestehen zwei gekrönte Heime. Aus dem rechten wächst der Ilalsund Kopf eines rechtssehenden, gekrönten, schwarzen Adlers mitgoldenem Schnabel und rother ausgeschlagener Zunge auf, aus demlinken aber ein im Ellbogen nach links gekrümmter, silbern ge-harnischter Arm, welcher in der Faust den Schlüssel des 2. u. 3.Feldes etwas schräg, den Griff nach einwärts, den Bart nach linksund oben hält. Die Helmdecken sind rechts roth und silbern, linksblau und golden. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. derl'reuss. Monarchie, II. 44 (Helmdecken rechts und links silbernund roth). — v. Hellbach, I. S. 643. — N. Preüss. Adelslexic., III.S. 93.
Preussen. Johann Georg Wilhelm v. Keller, k. preuss. Oberst,später k. preuss. General-Lieutenant und Gouverneur von Stettin,wurde von dem Könige Friedrich II., 26. Juli 1765, in den Frei-herrenstand des Königreichs Preussen erhoben. Derselbe stammteaus einer ursprünglich wohl schweizerischen Adelsfamilie, welchefrüher in Pommern und der Grafschaft Henneberg vorgekommenist und sich später in Preussen weit ausgebreitet hat, und von an-deren gleichnamigen Familien, deren Wappen andere sind, zu un-terscheiden ist, namentlich von derjenigen, welche den Beichsadel-stand, 14. Sept. 1737, erhielt und jetzt in einer freiherrlichen Liniein Sachsen und Preussen, und in einer gräflichen in Preussen undRussland blüht (s. Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart, 1. S.421-423).
v. Kern - Kernried.
Im rothen Schilde ein schrägrechter, goldener Querbalken, wel-cher in dem oberen linken Theile von einem sechsstrahligen, gol-denen Sterne begleitet ist. Auf dem Schilde steht ein gekrönterHelm, welcher zwei rothe Büffelshürner trägt, von welchen dasrechte mit einem schrägrechten, das linke mit einem schräglinken,goldenen Balken belegt ist. Zwischen beiden Hörnern schwebt