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in den Reichsadelstand erhoben. — Die Familie stammt ans dervormals freien Reichstadt Riberach, in welcher die Vorfahren mehr-fach die ersten Stellen im Rathe bekleidet haben, und gehört jetztzu dem ritterschaftlichen Adel des Königreichs Württemberg.
v. Heimburg.
Im goldenen Schilde drei rothe Querbalken. Auf dem Schildesteht ein gekrönter Helm, welcher zwei, mit drei rothen Querbal-ken belegte, goldene Rüffelshörner tragt. Die Ilelmdecken sind rolhund golden. Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d. Kgr. Han-nover, C. 6. S. 8 (mit zwei einwärtssehenden schwarzen Hirschenmit silbernem, 12endigcm Geweihe als Schildhaltern und mit derDevise: gerade wege güldene Wege 1 . — Siebmacher, 1. 182. Braun-sclnveig.: v. Haimborch (wie beschrieben, v. Meding sagt zwar,Siebmacher (Fürst) theile die Hörner auf dem Helme sechsmal vonGold und Roth quer, doch steht in der von dem genannten Schrift-steller nicht benutzten „Declaration" wörtlich: Ein rother Schild,darin drei gelbe Balken. Die Hörner gelheilt, wie der Schild). —v. Meding, I. S. 235 u. 236 (zunächst nach dem Denkmale, wel-ches 1657 dem fürstl. Braunschw.-Lüneburg. Hof- und Legations-rathe, auch Oberbergbauptmanne zu Wolfenbuttel, Friedrich v. Heim-burg, in der Kirche zu Wietzendorf im Lüneburgischen errichtetworden ist, so wie nach einem Klosterfenster zu Ebstorf. DasDenkmal zeigt das Wappen ganz, wie beschrieben, im Wappen desFensters aber stimmt nur der Schild, der Helm dagegen ist gewulstetund die Hörner auf demselben von Rolh und Gold übereck gelheilt).
— Die v. Gladebeck'sche Ahnentafel zeigt in Silber drei rothe Bal-ken und auf dem gekrönten Helme die Hörner ohne Tinctur. —Was ältere Siegel der Familie anlangt, so war nach v. Meding ineinem Manuscripte des Raths Pfeffinger der Schild vom Jahre 1257achtmal quer getheilt, und der Helmschmuck bestand aus 11 nebeneinander stehenden, spitzigen Federn, welche gegen die linke Seitezu immer kleiner wurden. — Falcke (Cod. Trad. Corb. Tab. 9) giebtdrei Querbalken an und auf dem Helme 18 Federn mit über die-selben gezogenem, sechsmal getheiltem Raiken. — Pfeffinger (Braun-schw.-Liineb. Ilist.), I. S. 110, II. S. 925. — Gauhe, 1. S. 807—810.
— v. Hellbach, 1. S. 528. — N. Preuss. Adelslex. II. S. 358. —1'reih. v. d. Knesebeck. S. 151.