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1 (1855)
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Sachsen. Carl Eduard Fink aus Danzig, der Rechte Slu-dirender zu Leipzig, wurde vom Könige Friedrich August i. vonSachsen, laut Diploms d. d. Dresden, 1. Miirz 1820, in den Frei-herrenstand erhoben. Die amtliche Bekanntmachung dieser Stan-deserhöhung erfolgte 28. März 1820. Die Familie ist in Sachsenangesessen.

v. Flotow.

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Im rothen Schilde ein gemeines, silbernes Kreuz, welches injeder Ecke von einem goldenen Ringe begleitet ist. Auf demSchilde erhebt sich ein, mit einem von Silber und Roth siebenmalgewundenen Wulste bedeckter Ilelm, welcher zwischen zwei vonSilber und Roth mit gewechselten Farben quer gelbeilten Bülfcls-hürnern, welche oben mittelst eines grünen Kranzes zusammen ge-halten werden, einen rechtssehenden, schwarzen Vogel (Rahe) trägt,welcher im Schnabel einen goldenen Ring hält. Die Helmdeckensind roth und silbern. Abdrücke von Petschaften. Meklenb.Wappenb., XV. 56. Dänisches Wappenb., I. Tab. XXVIII. (ohneFarben). Suppl. zu Siebmacher, V. 27 (das Kreuz ist an denEnden eingeschnitten, und der Rahe auf dem Helme sieht links). Das Wappenb. d. Ivgr. Rayern, V. 42, hat den Schild roth, dasKreuz an den Enden sparrenweise eingeschnitten, den Helm ohneWulst, die Hörner von Roth und Silber übereck getheilt, und dieIlelmdecken rechts blau und golden, links roth und silbern.v. Ilefner, II. 87 u. S. 77. v. Meding, III. S. 183, tingirt nachdem von ihm benutzten meklenburgischen Manuscripte den Schildsilbern, Kreuz und Ringe aber roth. Der Helm ist ohne Wulst,und der Vogel hat ein goldenes Halsband. Gauhe, 11. S. 293:' Flotau, die Flöten. v. Hellbach, 1. S. 370. - Nach dem NeuenPreuss. Adelslexicon, V. S. 157, führen die Herren v. Flotow aufAltenhof und Mesendorf bei Pritzwalk im silbernen, durch ein rothesAndreaskreuz in vier Quartiere gelheilten Schilde in jedem Quar-tiere einen rothen Ring, auf dem Helme aber zwei rothe Büffels-hörner, die am Mundstücke von einem grünen Kranze umschlungensind. Zwischen ihnen steht der Rabe, der ein goldenes Schild imSchnabel hält: Angaben, welche nach Allem mehrfach unrichtigsind. Das Wappenb. d. Sächs. Staaten, 11. 60, nimmt ebenfalls