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in Silber ein rothes Kreuz mit rothen Hingen an, und tlicilt dieHorner von Silber und Roth mit gewechselten Farben quer.
MeIdenburg, Preussen, Sachsen etc. Altes meklenbur-gisches Adelsgeschlecht, aus welchem Heinrich v. Flotow urkundlichschon 1228 vorkommt, und welches 1523 die bekannte Union desmeklenb. Adels unterschrieben bat. Die Familie hat sich weit aus-gebreitet, kam nach Pommern, Dänemark, Preussen, Bayern undSachsen, und blüht in mehreren (nach Einigen in sechs) Linien.In eine dieser Linien ist 1790 der Grafenstand gekommen, undnach dem N. Preuss. Adelslexic., II. S. 177, besass der k. preuss.Kammerherr, Graf v. Flotow, das Gut Hammer im CzarnikowerKreise, Provinz Posen. Neuere Verzeichnisse der Grafen im König-reiche Preussen führen die Grafen v. Flotow nicht mehr an. BeiErbebung in den Grafenstand wurde das Stammwappen beibehalten,und nur mit der Grafenkrone auf dem Schilde und zwei wildenMännern als Schildhaltern vermehrt. (Tvroff, II. 122). — Die Fa-milie ist in Meklenburg und Bayern angesessen.
v. Follenius, Freiherren.
Schild quer gethcilt: oben in Roth ein nach der rechten Seitelaufendes, schwarzes Pferd; unten in Schwarz zwei neben einanderstehende, sechsstrahlige, silberne Sterne. Auf dem Schilde stelltein mit einer Freiherrenkrone gekrönter Hehn, welcher fünf Straus-senfedern, silbern, roth, silbern, schwarz und silbern, trägt. DieHelmdecken sind schwarz und silbern. — Gen. Taschenb. d. freili.Häuser, 1855. S. 155.
Gross her zogthum Hessen. Justus Leonhard Follenius,grossherz. liess. General-Lieutenant, wurde vom Grossherzoge Lud-wig I. von Hessen, 6. Aug. 1812, in den Freiherrenstand erhoben.
le Fort (Lefort), Freiherren.
Im blauen Schilde ein nach der rechten Seile gehender, sil-berner Elephant mit aufgehobenem Rüssel, welcher auf dem Rückenüber einer goldenen Decke, welche mit einem schwarzen, doppelten,