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von Petschaften das Wappen so, wie. sich dasselbe in dem Wappenb.der Stichs. Staaten (s. ohen) findet. — Ein Petschaft dieser Liniezeigt auch die Mütze im Schilde mit drei Straussenfedern besetzt.
v. Ferber (in Pommern und Meklenburg).
Im rothen Schilde auf grünem Rasen eine, zwischen zwei sil-bernen Kleeblättern an langen Stielen hervorgehende, oben mitzwei leierförmigen Ansätzen versehene, goldene Stange, welche oben,rechts und links, von einem sechsstrahligen, silbernen Sterne be-seitet wird. Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, aus wel-chem ein rechtssehender Gaisbock von natürlicher Farbe aufwächst.Die Heinidecken sind roth und golden. — Abdrücke von Petschaf-ten. — Meklenb. Wappenb., XV. 55. — Pomm. Wappenb., III. S.161, u. Tab. L. — ßrüggemänn, I. S. 9. — N. Preuss. Adelslexic.,II. S. 165 (ohne Angahe des Wappens).
Preussen, M eklen bürg. Alte Adelsfamilie, deren Adelvom Kaiser Leopohl I. 1704 erneuert wurde. Dieselbe machtesich um die Mitte des 18. Jahrhunderts im vormaligen schwedi-schen Pommern ansässig. In Teklenburg erhielt 1798 das Ge-schlecht von der eingeborenen meklenburgischen Ritterschaft dieIndigenatsrechte anerkannt.
v. Fink, Freiherren.
Schild geviert: 1 und 4 roth, ohne Bild; 2 in Silber zweineben einander stehende, schwarze, die Sachsen einwärtskehrendeAdlersflügel, und 3 in Silber ein sechsstrahliger, goldener Stern.Auf dem Schilde steht eine siebenperlige Freiherrenkrone, auf wel-cher sich ein gekrönter Hehn erhebt, welcher einen offenen, schwar-zen Adlcrsflug trägt, zwischen welchem nach unten der Stern des3. Feldes schwebt. Die Helmdecken sind roth und silbern. — Ab-drücke von Petschaften. — Das Wappenb. d. Sachs. Staaten, II. 21,schreibt den Namen: v. Finkh, doch kommt derselbe in Sachsen,so viel bekannt, nur so vor, wie derselbe in der Ueberschrift ge-geben wurde.