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salc überlassen. Die Belagerer rückten zum Sturm gegen dieBresche: in der Stadt dachte Jeder nur an sich, und die versam-melten Behörden waren ohne Bescblussnahme aus einander gegan-gen. Da ergriff Mayer mit rascher Entschlossenheit das einzigeMittel der Bettung, eilte mit zwei anderen Bürgern auf die Brescheund steckte unter dem feindlichen Feuer die weisse Fahne auf,worauf die Franzosen ohne Gewaltthat in die Stadt einrückten: einDienst, für welchen die Stadt ihrem Reiter für sich und seine Nach-kommen das Ehrenhürgerrecht ertheilte. — Die Familie ist im Gross-herzogthume Baden und im Ilerzogthume Sachsen-Meiningen ange-sessen.
v. Falcke, Freiherren.
Im silbernen Schilde ein rechtssehender, rother Falke aufeinem etwas schrägrechts gelegten, belaubten Aste von natürlicherFarbe. Den Schild bedeckt eine siebenperlige Krone, auf welcherein gekrönter Hehn steht, der einen rechtssehenden Falken mitausgebreiteten, ebenfalls rechts gekehrten Flügeln trägt. Die Helm-decken sind roth und silbern. — Abdrücke von Petschaften. —Wappcnb. d. Kgr. Hannover, B. 11. — Freih. v. d. Knesebeck,S. 128.
Hannover. Freiherrendiplom vom Könige Wilhelm IV. vonGrossbritannien für den Geh. Cabinetsrath Georg Friedrich Falckefür sich und seine Nachkommenschaft. Das „in Betracht der nütz-lichen und mannigfaltigen Dienste, welche der Geh. CabinetsrathFalcke dem königl. Hause und dem Lande eine Reihe von Jahrenhindurch geleistet", ausgefertigte Diplom ist in Hannover, 25. Mai1832, bekannt gemacht worden. (Hann. Anz. 1832. No. 42. S. 1088).
v. Falkenstein (Falckenstein), auch Freiherren.
Im goldenen Schilde eine rothe Mütze mit weissem, mit vierHermelinen besetztem Ueberschlage. Der Zipfel der Mütze, welchermit einem goldenen Knopfe und mit fünf schwarzen Hahnenfedernbesteckt ist, von welchen zwei sich rechts, drei links wenden,