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v. Brandis.
Schild quer getheilt: oben in Gold ein aufwachsender, rechts-sehender Hirsch von natürlicher Farbe mit zwülfendigem Geweihe,unten in Silber drei schrägrechte, schwarze Balken. Auf demSchilde steht ein mit einem von Schwarz und Gold siebenmal ge-wundenen Wulste bedeckter Helm, auf welchem zwei oben aus-wärts gerichtete, silberne Stäbe hervorgehen, von welchen der rechtemit drei schräglinken, der linke mit drei schrägrechten, schwarzenBaiken belegt ist. Die Helmdecken sind schwarz und silbern. —Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d. Kgr. Hannover, D. 10. —Sappl, z. Siebm. Wappenb., IX. 11. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 95.
Hannover. Altes, angesehenes, schon seit Anfang des16. Jahrhunderts in Hildesheim vorgekommenes Adclsgcschlecht. —Friedrich Christian Brandis, kurhraunschw.-lüneb. Hauptmann, er-hielt vom Kaiser Joseph II., 2. März 1769, ein Erneuerungsdiploindes Adels der Familie für sich und seine Nachkommenschaft mit derBefugniss, sich von den Gütern nennen und schreiben zu dürfen.
v. Brauchitsch.
Im silbernen Fehle ein nach der rechten Seite springender,schwarzer Hirsch mit rothem Geweihe, an welchem die linke Stangeabgebrochen ist und fehlt. Die rechte Stange hat vier Enden. Aufdem Schilde steht ein Helm, welcher einen mit den Hörnern denIlelm berührenden, also gestürzten, schwarzen Mond trägt. DieHelmdecken sind silbern und schwarz. — Abdrücke von Petschaf-ten, von welchen einige an der Stange des Geweihes auch fünfEnden zeigen. Auch kommen Siegel mit einem ganzen Hirschge-weihe vor. — Siebmacher, I. 56, zeigt in der Abbildung nur dierechte Stange des Geweihes, docli spricht die „Declaration" vonrotben Hörnern. Spener und Lucae führen den Mangel der einenStange nicht an, wohl aber Sinapius (S. 293). — v. Meding, II.S. 77 (nach Siebmacher und Sinapius). — Wappenb. d. Sächs.Staaten, 1. 84. — Gauhe, I. S. 241. — v. Hellbach, I. S. 180. —N. Prcuss. Adclslexic., I. S. 299 u. 300 (giebt rothe Geweihe an).— Freih. v. Ledebur, I. S. 98.
Preussen, Sachsen. Altes, urkundlich seit dem Anlange des