Druckschrift 
1 (1855)
Entstehung
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(nimmt (Ins Rad mit 6 Speichen an). v. Meding, I. S. 42 (zu-nächst nach v. Ilnttstein und Schannat). Gauhe, I. S. 110 u.111: v. Berchlingen, Berlingen. v. Lang, S. 102. v. Ilell-bach, I. S. 129. Adelsb. d. Kgr. Württemb., S. 121129 (derWolf sieht rechts). Adelsb. d. Grossh. Baden, S. 4250.Gencal. Taschenb. d. freih. Häuser, 1849. S. 30 (nimmt ein Wa-genrad mit sechs Speichen und einen rechtssehenden Wolf vonnatürlicher Farbe an), und 1855 S. 33 u. 34. Das gräll. Wappenist nur durch Hinzukommen der grätlichen Krone vermehrt worden.

Baden, Bayern, Württemberg und Oesterreich.Die Freiherrenwürde des Geschlechts schreibt sich aus den frühe-sten Zeilen her, und ist erweislich aus einem Documente, d. d. Neu-stadl, 14. Juli 1488, dem zu Folge Kaiser Friedrich III. dem RitterKilian v. Berlichingcn und dessen Rrüdern und Vettern, für sichund ihre sämmtlichen Nachkommen, das besondere Vorrecht ver-liehen hat, die auf dem Helme bis dahin geführte silberne Kronein eine goldene zu verändern, mit rothem Wachse zu siegeln etc.Diesen Gnadenbrief bestätigte der nachherige Kaiser Maximilian I.,25. Aug. 1489, als römischer König. Joseph Friedrich AntonFreiherr v. Berlichingcn, k. württemb. Landvogt an der Enz, Staats-rat, Kammerherr etc., wurde vom Könige Friedrich I. von Würt-temberg, 7. Jan. 1815, in den Grafenstand mit der Bestimmungerhoben, dass diese Würde je auf den Aeltesten des Gesammthausesforterben solle, doch haben die Nachfolger bisher von dieser Be-stimmung keinen Gehrauch gemacht. Altes, bis in das 10. Jahr-hundert zurückzuführendes Adelsgeschlecht, welches schon in frühe-ster Zeit zu den reichsritterschaftlichen Cantonen in Franken gehörte,und seit den ersten Decennien des 16. Jahrhunderts durch Goelzv. B., den Ritter mit der eisernen Hand, zu geschichtlicher Bedeu-tung gekommen ist. Das schon lange verödete, gleichnamige Stamm-schloss liegt an der Jaxt im jetzigen k. württ. Oberamte Oehringen,und die fortlaufende Stammreihe beginnt von der zweiten Hälfte des12. Jahrhunderts.

v. Berndt.

Schild geviert: 1 und 4 in Gold ein an die Theilungslinie an-geschlossener, halber, schwarzer Adler mit silbernem Schnabel undrother ausgeschlagener Zunge; 2 und 3 in Roth drei über einander

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