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tigung, l»ei Ermangelung miinnliclier Erben, diese Standeserliühnngauf seinen Erben überzutragen, den Freiherren-, und endlich, I 1. Nov.16S4, den Grafenstand. Da derselbe männliche Erben nicht hinter-liess, wurde der Neffe (Sohn des Matthias) Johann Christoph Carl A.v. u. zu L., F. k. innerüsterr. Hofkammerrath und Referendar, zurErbschaft berufen, und derselbe erhielt vom Kaiser Joseph I. durchDiplom, Wien, 4. Aug. 1708, den erbländischen Freiherrenstand.
v. Abendroth.
Schild quer gctheilt: oben in Schwarz drei (1 und 2) sechseckige goldene Sterne; unten in Roth ein silberner, mit den Hör-nern nach oben gerichteter Halbmond ohne Gesicht. Auf demSchilde steht ein gekrönter Helm, welcher einen offenen Adlersflugträgt, dessen rechter Flügel von Gold und Schwarz, der linke abervon Silber und Roth quer gethcilt ist. Zwischen den Flügeln schwebtder Mond der unteren Schildeshälfte. Die Helmdecken sind rechtsschwarz und golden, links rotli und silbern. — Abdrücke von ge-nauen Petschaften aus der Familie. — Tyrolf, III. 89. — Wappenb.d. Sächs. Staaten I. 61.
Sachsen. Christian Friedrich Abendroth, Herr auf Ivossern,wurde vom Kaiser Franz II. durch Diplom vom 17. Dec. 1793 inden Reichsadelstand erhoben. — Dem k. sächs. Geh. KriegsrathAlexander v. Abendroth wurde von Sr. Maj. dem Könige FriedrichAugust von Sachsen laut Bekanntmachung vom 8. Juni 1850 ge-staltet, für sich und seine Nachkommen den Namen: Göttlingv. Abendroth anneinnen zu dürfen.
Adam v. Ehrenport.
Schild durch einen silbernen Querbalken, welcher mit dreineben einander stehenden, vierblättrigen Rosen belegt ist, quer ge-lheilt: oben in Blau auf grünem Rasen ein nach der rechten Seitelaufender, silberner Hirsch mit zelxnendigem Geweihe; unten in Rothebenfalls auf grünem Boden ein mit einem Giebel und auf jederSeite mit einer Säule, auf welcher oben zwei Kugeln neben einan-
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