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vnnd wol gewogen weren. Geben in vnsermKöniglichen Schloß zu Prag den >5. TagMayens im Jahr i6->z. vnserer Reich desRömischen im Vierdken / des Vngartschcn
Gedenckwürdtger Geschichten
dcls/deren Vorfahren/ w»eauch sseselbstenmit sonderbarer Trew vnd standhafftigkeitsich gegen Ihre Majestät / dem heiligenRcich/vnnd löblichen Hauß von Oesterreich
im Fünfften/vnd des Böhmischen im Sech- wehrt vn vcrdienstig gemacht/ mit sonderba-sten. rer Keyscrlicher Gnad vnnd miltigken zuVbcr dieses haben auch Ihre Keys. Maf.! vmbfahen/vnd ihren Nutzen vnd auffnemengemeltcn Herrn Vcrdugo vmb dessen Man- gnadigst zu befördern / gestalt Ihr Malest,hasste thaten/angenehme erzeigte Dienst vü dann nicht vnbewust/ das solches so wol zuwolverhalttns willen noch fermcr zu Ehren des gemeinen Wolstandks besten / als der
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vnd zubegnadigen ihrogantz gnadigst vorge-nommen/auch im Werck herrlich begnadigt/wie auß nachfolgenden Schreibe vmbständ-lich zu sehen.
--^appcn, WtrFerdinandus Römischer Keyser/rc.Brtcffvnd. Empitten dem Gestrengen vnserm Hebe ge-trewen Don V ViIkelmo Ne VercluZv» desRitterlichen Ordens H.tzcvbi 2 8paäa, desCatholsschenKönigszu Hispanien/ vnserslieben Vettern Blutfrcundts vnnd Neffen/Kricgsrath/Gubernätornder E?katt Gel-dern/Obersten vber ein Regiment Wallonezu Fuß/vnscrm Lc,bKämmerer/vnscrKcy-serltche Gnad vnd alles guts/vnd fügen /hmzu wissen. »Demnach es löblich herkommen/auch bey den Römischen Keyscrn vnd Köni-gen / vnscrn Hochgeehrten Vorfahren amHciligenReich in stemm Gebrauch vnder-halten worden/daß sie die ienigen Personen/welche entweder von Edlem Stamm vnndAnkunfft erboren/oder sich sonst im -leben vnWandel der Mannheit / Vffnchtigkcit/Trcwc vnd aller andererTugendtn beflissen/vnd damit ihre Personen geziehrct vnd wür-dig gemacht/für andern mit sonderbaren be-freyungen begnadet / hcrfür gezogen vnd er-haben/Ihr K eyserltche vn Königliche M»l-tigkeitgegen fte erwiesen/vnnd mit mancher-ley Gaben vnd Geschcnckc nach erforderungStands vnnd Beschaffenheit der Personenverehret haben/ vnnd solches nicht allein zudiesem End/ damit sie von der höchsten Ma-jest.auffErdcnjhre Tugend vnd Verdienstwol erkandt / auffgenommen vnnd vergoltenwordenzuseyn erkcnneten / sondern auch ihreNachkommenen zu gleicher Tugend vnnddapfferen Thaten auffgcmundcrt / in ihrervordern Fußstapffen zu tretten/ vnnd die er-langte Ehr vnd -lob in ihrem Geschlecht nitallein zu erhalten/sondern auch fortzupflan-tzen angcreitzetwerde möchten.So woll auchIhre Mafefiat nach dem dieselbe von Gottdem Allmächtigen nach seiner gnädigrVor-schung in diesen Thron der KeylcrlichcnHochheit gesetzt vnd verordnet /sr mchts lie-ber noch angelegener seyn lassen / dann daßSie dem löblichen Exempel ihrer Hochge-ehrten Vorfahren am Reich/ so wol in an-dern/als auch diesem stück nachfolgen möch-ten/ehrliche Männer / so von gutem Ge-schlecht crboren / gutes-lebens vnndWan-
Keyserlichen MayestätEhr/ Hochheit vndGlori gelange/dieweil hierdurch die art vndliebzur Tugent vnd ehrlichem beginnen/ soihnen von Natur vnnd ihren Eltern anerbo-ten / noch mehr angezündet/ vnnd befürdertwcrden/vnnd die Posteritet sehe daß die Tu-gend! nicht vnbelohnet bleibe/sondern zu al-ler zeit wol vnd reichlich vergolten werde.
Wann dann nun Ihr Mayestät in gnä-digsten bedacht gezogen/welcher gestalt wey-landderEdle/ l)c»n VVilkelmuz äe Vor.ciuZo, dein Vatter in den bißhero geführtenNiderländischen Kriegen dem Durchleuch-tigsten Eakhotischen König zu Hispanien/vnd also Ihrem gantzen löblichenStM vndHaußvonOestermchfürbequemc/gctrewe/vnnd dapffere Dienst geleistet/vnnd dadurchfeinauffrichtig/gehorsam/ wolmeinend Ge-müth in aller vnderthanigkeit zu erkennengeben/deren Trew vnnd Tugenden er nichtallein ein Erbe sondern auch vermehrer be-gehr zuseyn/dasVätterliche lob vnd rechk-mässtg erworbene Ruhm in seiner Personaußzustrccken vnd zu erweitern / gestalt IhrMajestät dann nicht vnwissend/daß er/ sobald er sichzumKriegswesen begeben/in ver-stand vnnd wissenschafft desselben dcrmassenzugenommen / vnnd sich dergestalt verdienethat/ daß er wegen erzeigter dapfferken vnndvorschlcgigkeit nach vn nach zu höhern Em-prern/befchlen vnnd Kriegs vignneten erha-ben worden werc/vnd sich darinn fürters al-so verhalten/daß männiglich seiner Tugendein stattlich Jeugnuß gchen müsse / es seygleich in offenbarem treffen vnd Feldschlach-ten müdem Feind / oder in Belägcr-vnndStürmungen fester Stätt vnd anderer ver-wahrter Ort/ oder in klugem verständigennachgeben vnnd vorkömmung der gcfahr-lichkeiten/ oder andern Kricgsresolutioncn/wie die Nahmen haben mochten/in weichemallen er sich anders nicht erzeigt/ als so woleinem dapffcrn vnndgchcrtzten Soldaten/als großmütigen vnd verständigen Obrzstcneignet vnnd anstehe.Daher dann der Cacho-lische König von Hispanien / nicht vnbillichbewogen worden/solche seine Tugcndt vnndwolverhalten nit nur auff einerley weiß mitallen Königlichen Gnaden zu remunerlren/gestaltcr solches dann blicken lassen/daß erjhme den Ritterlichen Orden 5. ü