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Gedenckwürdiger Geschichten
Churfürst ist/alebald die Loniirmation ei-nes Römischen Kcysers oder Königs darzukompt: Also bald bckompt er ziigleich dasErbrecht zum Königreich Böhcmb: gleichermasten wie es mit andern Fürsicnthumcrn/wann die vzcircn vnd lcdig werden pstcgctzugcschehcn/daß derjenige/ den der Römi-sche Kcyscr In ucttirr,zu gleichem ErbvnndChurfürst wird. Darumb dann oben ver-meldet worden/daß die Chur erblich sey
gewesen. Wollenste auch diese Außlegungnicht haben / sondern fürgcben / stc neniteiidiß ein i-vnZZm leriem. ein lange Zeit oder-Ordnung / die ohne eintrug oder widrigenGebrauch allezeit vnzcmstcn blieben/ Alswollen wir es ihnen gern erlauben / sie kön-nen ihre wort auslegen wie sie wollen. Ent-gegen aber ist es vns gar leicht aus den Hi-stonen/zn welcher stc vns weisen / zu cicn.ö-lwren vnd Augenscheinlich iaHandgrciff-
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also wird ohne zwciffcl das Fürstcnthumb l-ch darzu thun/ daß weder solcher Iu-> nochoder Königreich so der Chur vnaufflößlich V l uschas Recht vnd Gchrauch allzeit/ja vwlanhmgig/auch erblich seyn. Istdcrowcgcngantzvnwidcrsprechlich war/daß dz König-reich BöhemclnErbKömgrcich ist/als vn-laugbarcs ist daß es ein Churfürstcnthumbsey. Müssen derhalben die semgen starblmdseyn/welche dieses zugeben/ vnnd jenes vcr-neincn.Vnd gcsctzt/dieBöhmcti betten gantzvnd gardie freye Wahl eines Königs/ sosoltc der Keyscrden Kömg in Böhc>n mch!vnterdie Weltliche / sondern Geistlich.
Churfürsten gesetzt haben /die maß vnd weisder^ucceszion belangend/ danndiesekowmen nicht erblich / sondern durch eine gamfreye llwötionvnd Wahl zu dieser Digi'.u
VNdL'2clum.
Bißhero haben wirgnugsam die lura vndtnuileKis erkläret/jetzt wollen wi kommenscl taAum, was in diesem Fall steh vcclauf-fen/vndwasin der , LlcAion,
Nachfotg vnd Erwehlung im vbllchen Ge-brauch gewcscn/kurtzltch erlcincrn.
In dieser Sachen/ wollen sie vns folgen-der weise abfcrtigen.Es ist/schreiben stc / zuwissen/daß die Böhmische Nano n von An-fang hcro/da sie dieses -sandt zu bawcn vnndzu bewohnen angcsttngcn/ je vnd allzeit dasRecht einen Fürsten frey zu erwchlcn gehabthabe / ja dieses sey auch also in langer Ord-nung der Amen nach einander gehalten vndgeübt wordeil: Welches nicht allein aus; de-nen Historien / sondern auch Privilegienvnd anderen Bewcisungen klar vnd offenbarerscheine.
Dieser jbrbehelff der vermeymcn freyenWahl/gründet steh auff dem langwmgcnGebrauch/ obaberdieser allzeit gewchrct 0-der mcht/erklären sie nicht gnugsam. Javielmehr streiten sie mit chnen sc lbsten. DanErstlich sagen ste / daß ste allzeit das freyeWahlrecht jhrcFürstenzucrwehlen gehabt:bald setzen ste hinzil/dieses sey em lange zeitordentlich nach einander gehalten worden.
Da ste dann zu verstehen geben / daß solcherGebrauch nicht allzeit vblich gewesen. AberVielleicht möchten sie ihre vngletche vnd w»-dcrwertigc Reden also zusammen reimen:ncmblich/daß ste zwar das Recht allzeit ge-habt: Der Gebrauch aber solches Rechts seyzimblich lang/ aber nicht je vnd allzeit vblich
mehr/niemals bey den Böhmen gewesen: vnkönnen vns nicht gnugsam verwundern/daßdieses Tractats Dichter sich also vnbeson-nenauff die Historien beruffct. Auß dcmemanabncmcnvnd crwchncn kan/ crmeltcrTractat sey gantz vnd gar nicht zu appro bi-rcn vnd gut zuhciffen verlesen.sondern etwa»;von einem oder Aungcndreschcr
vcrmcssentlich vnd viibedachrjam zusamnicngcraspcltworden.Wicdcmallen/ csseye 0-rer heissc solcher ^urllor wer vnnd wie erwolle/entwcdcrem Ignorznr m den Hlsto-nen/eHer abcrciti boßh/fftsger Schalck/derwidcrscliiWlhenvn G.wchcn gcjchrlebcn/0 gibt vnv solches weniger als mcyls zu-lassen.W»r wollen jolche ^nwissen oder. oßhen/cben auß denen angedemen vnnd myicHandgegcbcnellBrunnqucllen/klarlichividcrlcgcn vndvmbstossen.Änddamit allesdeutlich bcschche/zwozenen vnderschciden:Die Erste soll seyn von dem VrsprungderBöhmischen dlurion, biß auff die zeit / mwelcher kein Männlicher Erb auß bemalteürstlichen Geblüt mehr Nbrig gewesen.
ie ander aber von der Jen an/ m welcherdas BöhiNischeFürstcnthunZb/durch W/W-liches Geschlecht eben destelbcti FürstlichenGeblüts fortgcplantzet wordcii/ iiaeh dem esallbcrcyt zum Königreich erhaben gcwcje.,/biß auff jetzigen Regierenden Keyser bcrch.
nanüumll.
DicIcnigcn/wclchcvon dcnBöhiNischcGeschichten geschrieben/die vermeiden daßLseckus der erste Her:vnnd VmtcrdiesesVolcks vnd Fürstenthumbs/ nach dem er oh-ne-L,clbs E rbcn Mit Todt abgangen, vnd dergemeine iVtandbeß Volcrs ohne ein Hauptkeinen glücklichen Fortgang gehabt: DieHcrffchafft durch öffentliche aller Zustim-mung Ooco einem tapffern Mann / seyauff-vnnd angetragen«worden. Dieser hat»lachseinem absterben drcyTöchtcr vcrlas-senvnter welchen l chu wegen jhrcrZau-bercy vnd Schwartzkunst sehr bcrümbt / wieauch sonsten listig vnd verschlagen/nachdemVancr »n das Regiment gerretten. Vnterdessen schämcten steh die Böhmcn/vn hieltenes ihnen für cm Sehand/ daß sie von einemWeib selten regieret werden: Derohalben
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