Nordercheile i c>c> Meile von der langen Ma-wcr/so'I'xinz von den Tariern scheidck. Die-ser har nicht Meine an seinem Hoffe/sondernin allen Provinzen zu vnrcr-kvM^ilkratvnd(^ul?ern.icc>rcn gesetzet / die?hiloivpho5 soin bacultate ?c>!itica den Araöum D»6kc>-racu; oder I^icenciaru^ erlanget. Vlld be-darff man zu erlangung solcher Aemvtcr nichtetwa sonderliche Gnade vnd Gunst des Ko-niges/oder anderObrigkeit/sondcrn dicÄemp-tcr werden gegeben an denen/derer geschick-ligkcitvnd Tugend durch schärfst cxaminasind erforschet vnd bekaiid gemacht worden.
Es wird niemand in der Proviirtz / inweicherer geboren/zum IvlaAiÜl-2r gesetzt/da-mit nicht etwan durch Frcundschafft daßRecht gebcuget werde; Die ^lilitarischenAcmpter aber geben sie den Einheimschcn/auffdassie desto besscrLusthabe jhrVatcrlandzu beschützen. Es blcibetauchkein Ivlaxittratilt einemAmpte oder an eincmOrte über dreyIahr/esgeschehc denn aliß sonderlichen gefal-len des Königes / sondern werden immer hö-her/oder an andere örcer befodert; Ihre lege;Impcrij stynd Nicht perperuz-,sondern wanneine neweLimc ansähet/gibt der König auchnach seinein gefallen newe Gesetze/ über welchedie Nachkommen derselben Lime steiff vnndfeste halten.
Es sind 6 Cantzeleyen/in welchen alleGescheffte des gantzcn Landes müffcn traäki-rec werden. Die erste hcist I.y pu, ist dieLantzclcy derGelährcen vnd die vornembste/in welcher die b,l.i^iü>-ztu5crwchlek/vnd dieAemprcr ausgetheilet werden.
Die andere IIc,-pu,ist so viel als eineRenckammer/ in welcher die Zolle vnd Ge-siille eingenommen/die Besoldungen vnd all-gemeine Vnkosten des Landes wider ausge-zahlet werden.
Die z d.v-pu, In dieser werden dieGeistliche Sachen / was zum Opffern vndGötzendienst gehöret. Item die cxamina rmdpromeiriorle?,, Ic^arionez, VNd Allsschrei-ben/ Item die Pöste bestellet.
Die vierdte ?lm-pu, ist der SoldatenCantzclcy/in welcher alles was zum Krieges !vnd Soldaten Wesen gehöret / abgehandelt.wird. >
Diefünffcc heistLum-pu, welche die
Verwaltung der Königlichen vnd des gan-tzen Landes Gebawe auffsich hat.
In der 6 genand/ werden die
Lriminal vnnd andere Justitiar Sachen
tra6kiret_^.
Diese Cantzeleyen haben ihre gewisseHaupecr vnd Hklcisore5,vnd vntcr sich ur al-len Städten Amptlemc vnd dLomrios,welchealle dinge trewlich müssen cxpeäircn helffcn.
Neben diesen Cantzeleyen hat der Königeinen geheimen Rath von ). 4.vnd 6 Perso-nen/welche täglich indes Königes Pallast außvnd eingehen/bringen dicwichtigstcnSachen/das Reich betreffend / vor / üelideriren vndbcschliessen mit dem Könige nach belicbunz.Die vccrct- vntcrschreibet der König miteigener Hand/welche hernach zu cxecjuircnbeir Cantzeleyen vnd andern Kiaßiürst an-befohlen werden.
Sonstcn sind auch etliche absonderlicheLandRathe/dercn zwcyerley Sorten / Lhoiivnd ll'auli, jegliche Sorte hat über 6o Colle-gen/sind allzuinahl auserlesene ?!wloic>pki,rapffcre weise Manner / welche sich vmb denKönig vnd daß gantzc Reich wol verdienethaben. Diese werden in den wichtigstenReichshändcln mit zu Rathe gezogen / vnd istvmer andern auch diß ihr Ampt/das/wannetwan von dem kvMAiürar oder auch vomKönige selbst/wieder die IcZcx publica; vndüarnra wolte gehandelt werden/ Sie als desReiches S^rMici Erinnerung thun müssen.Sie sind solcher^urboriter vnd Altffrichtig-kcit/daß SicwederOber-noch vmer-Klsxi-ttrat, ja denKöilig selbst nicht schonen/son-dern vmb des gemeinen besten willen die War-hcurund heraussagen / ob Sie schon dadurchdie gröstc Vngnadc vnnd Haß der Höchstenvnd anderer Obrigkeit auff nch laden / vnd sosie das vermercken / scharfen sie die Feder lischmehr /vnd lassen Mchtehc ab zu klagen vnd zuvermahnen/biß dem gemeinenVnhcil abge-holffcn wird. Solch klagen ist nicht allein«jtztgedachteii 8ynäici5,sondern auch doch auffgewisse Maß/andern b-lsAilkratihus, ja auchwol einer privat Personen vergönnet.
Ihrer viel lassen die Klage/so dem Kö-nige übergeben wird/ vnd die Bescheide dar-auff alsbald drucken : Daher kan man ge-schwinde im gantzen Lande erfahren/was zu
Hoffe