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BesKluß undBorßebak dieser ernewerten Magd. und Uald-Irdnung.
S""^nigl Ma- Wir behalten Uns auch schließlich bevor / diese erneuerte»?rVd.cs« Iagd.^ Iaqdt und Wald.Ordnung/ bey vorkommenden UmständenForst. Ordnung nach Gelegenheit/ Unserm Willen und Gefallen gemäß/ durchd^m ^nd" ßm ft".' Uiitersctriebene ^ancjatit zu verändern; und befehlen demnachlt sic KriÄe gehal.' allen und jeden/ infondcrheit Unserm Ober - und Hoff. Jäger.«,»wttvcn. Meister/ Slevischen Krieges und Vowainen-Kammer/Vle«viichen Jäger-Meister, Wald eommisssrio, Ober-Hoff-und Land Jägern/ Wald Schreibern/ Förstern und Unter-läuferu/wieauch allen Beambten und Maglsträten nachdenenPflichten/ womit sie Uns verwandt sind/ über diese Unsereerneuerte Holy und Iagdt Ordnung sowol/ als über die vo-rtgl e/ und vorhin cw2mrtee6iHe und Revers!-Marcken Ord-nuug in soweit dieselbe hierdurch nicht aufgehoben worden/ vomJahre »74r.au/ fest und unverbrüchlich zu halten/ und da-wider keineswegs zu thun noch zu handeln verstatten;
Die Übertreter und dawider handelnde aber sollen UnsereUngnade und die in dieser Ordnung ausgedrückte/ auch nocheine härtere Strafe zu gewärtigen haben. Wornach sich einjeder zu achten. Uhrkuutlich haben Wir diele Iagdt undWald-Ordnung höchsteigenhäMg unterschrieben / und mitUnserm Königlichen Znsiegel bedrücken laßen. So geschehenund gegeben zu Berlin den zo. ^ovkr. 174;.
Undertch.
Neu - Verbeßerte Clev. undMürchche Zagvt und Wald-
OrvNUNg äe »ano 1742..
F. v.Vörue. v.Bodm.