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7 (1825)
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Vorläufige

K. 473. Um ein richtiges Urtheil über die Kunstdieser und der folgenden Zeiten zu fälle»/ muß im»die öffentlichen Denkmale von den durch Privatper-sonen veranstalteten Werken unterscheiden und be-merken, daß die Bildhauerei sich in einem größer»Glänze erluelt als die Malerei, welche auch vo»Freigelassenen geübt wurde/ die im Dienste vorneh-mer und reicher Römer standen; dieses erfährt ma»unter andern Denkmalen aus' der in den Trümmer»des alten Antium gefundenen Marmortafel/ die izoim Mufeo Capitolino ist und in dem Verzeich-nisse von kaiserlichen Bedienten den Namen einesfreigelassenen Malers enthält, l) In der Stadt An-tium war ebenfalls eine Säulenhalle/ wo ein frei«gelassener Maler des Nero Klopfechter in allen nurdenkbaren Stellungen gemalt hatte. Solche Frei-gelassene wurden von den Römern gebraucht/ diePaläste und Villen auszumalen; daher kan man dc»größten Theil der Gemälde/ die aus den.Trümmer»der von der Asche und Lava des VesuviuS bedeu-ten Städte hervorgezogen sind/ Malern von die-sem Stande zuschreiben. Diese Erniedrigung wareine von den Ursachen des Verfalls der Kunst/ ftdaß PetroniuS sich beklaget/ es finde sich in denGemälden seiner Zeit nicht die mindeste Spur derehemaligen Meisterhaftigkeit. Durch diese Bemer-kung geleitet, betrachre man verschiedene andere nocherhaltene alte Gemälse von mittelmäßigem Verdienste;und vorauSgesezt/ daß das Grabmal der Nasone»zu den Zeiten des AugustuS ausgemalt worden,so ist der Ödipus mit der Sphinx in der Villa Al-tieri/ das einzige noch übrige der von Sante Bar«

1) Vuipn ?ol>. illiistr. x. 17.

2) I>Iiii. I. Z5. c. 7. seot. zz. W. d. K. 7 B. ZK.

Z) c> Lg. 424.