3 Buch/ 3 Kap. 359
daß es aber diejenige sei/ von welcher wir reden,scheinet eine solche Verlezung an dem Hinteren Schen-
LuciusCäsar, L. Marcius und C. F. FiguluZ,deren Consulat i» das Jahr Roms üSll fällte DieserAutor erwähnt/ daß die Wölfin im Capitolio war;eben so Cicero in der dritten Rede gegen Ea-tilina (c. g, >?t l. c.), und beide versichern? daß sievom Blize getroffen und umgefallen sei. Nothwendighätte ein solcher Blizstrahl eine andere Wirkung hervor-bringen müßen, als einen einfachen Riß oder Verlezungam Schenkel. Cicero (<le ilivinai. I. >> ». 12. in La-til, »rat. z, c. s.) läßt in den Worten :
ahne»/ daß sie zu seiner Zeit nicht mehr vorhandenwar. Von dem Kinde, welches den Ro mulus Vorstell-te, fagt er in der angeführten Rede:
Nardini (konia gntica l. 5. c. 4. z,. 2<>c>.) und Fi-coroni (>e ve^tig. I. I. c. 10. x. Z7.) haben hier-auf nicht geachtet, da sie glaubten, daß diese Wölfinjezo noch im Capitolio vorhanden sei. Die andere,von Dion»sius von Halikarnaß erwähnte Wöl-fin ließen im Jahre Roms 457 die curules Cneusund Qu intus Sgulinus aus den, einigen Wu-cherern abgenommenen Strafgelde Verfertigen, ^iv. I. 10.c. 16. n. 2Z.) und als Denkmal der beiden GründerRoms, welche von einer Wölfin gesäuget worden, injenem Tempel aufstellen. Und dies war vermuthlich diejezo sogenaäte Wölfin vom Capitolio, wie auch FulviusUrsinus (iXarllilll I. c.) meint, welche vielleicht in derFolge auch von einem Blizsirahle getroffen worden, wenman die Verlezung, oder um richtiger zu reden, die V er-lezungen, die fich an beiden Schenkeln finden, nichteiner andern Urfache zuschreiben will. F e a.
Über die Streitfrage, welche von den beiden Wölfinen,deren die Autoren erwähnen, die jezo noch im Capi-tolio vorhandene fein möge, dürfen wir uns zwar nichtanmaßen zu nitscheiden; allein der Augenschein läßt unsan diesem Monumente eine steise geradlinichte Zeich-nung wahrnehmen. Die Haare um den Hals sind, wie