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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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8) der General-Major Friedrich August Carl Leopold Graf von Schwerin auf Wendisch-

Willmersdorff,

9) die Descendenten des Schwedischen Reichs-Raths Jacob Philipp Grafen von Schwerin, nämlich:

a) dessen Sohn Friedrich Bogislav Graf von Schwerin, Probst zu Sala,

b) die Söhne des verstorbenen General-Majors Adolph Ludwig Grafen von Schwerinund zwar:

1) Curt Philipp Otto Graf von Schwerin, Majorats-Iierr auf Husby,

2) Adolph Henning Graf von Schwerin, Lieutenant bei de Svea Leibgarde,

3) Wilhelm Jjudwig Graf von Schwerin.

Diese dem Fiskus allein bekannten und legitimirten Ljehnsnachfolger der Kläger von 1738 ver-sichern auf Pflicht und Gewissen und bei eigener solidarischer Vertretung, dass ihnen keine nähernlegitimirten Ljehnsnachfolger der letztern bekannt sind.

Demzufolge ist nun mit diesen zwölf Lehnsnachfolgern der aus dem Geschlechte der Grafen undHerren von Schwerin im Jahre 1738 aufgetretenen Kläger, welche, wie hiemit ein- für allemal bemerktwird, in der gegenwärtigen Urkunde mit dem Wortedie Reluenten' bezeichnet werden sollen, Seitensdes landesherrlichen Fiskus, vertreten durch die Königl. Regierung zu Stettin, unter Vorbehalt derAllerhöchsten Königlichen Genehmigung der nachstehende Vergleich zur Beseitigung des seit dem ge-dachten Jahre über die Anerkennung des Reluitionsreclits und die Modalitäten und Bedingungen derZurückgabe der Spantekow sehen Güter schwebenden Prozesses frei und wohlbedächtig verabredet undabgeschlossen worden.

Der Abschluss desselben ist jedoch allein erfolgt mit dem Königl. Liandrath Herrn Carl WilhelmJjudwig Heinrich Grafen von Schwerin auf Putzar für sich und Namens der oben benannteneilf andern Lieluenten, deren ihn hiezu ermächtigetide gerichtliche Special-Vollmachten von ihm über-reicht und dem Haupt-Exemplare der vorliegenden Vergleichsurkunde urschriftlich, dem zweiten unddritten Exemplare derselben aber in beglaubter Abschrift beigefügt worden sind.

§ I-

Angabe der gegen- Die gegenseitigen Forderungen, um die es sich bei Fortsetzung des im Jahre 1754

seitigen Forderungen, unterbrochenen und mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vorn 14. October 1820 wieder

um welche es sich ß,ei gegebenen prozessualischen Verfahrens schliesslich handeln würde, sind:schliesslich bei Fort- , a r o 7 r» 7 ,

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setzung des froces- , J _ in

ses handeln würde. ty die Zurückgabe der Spantekow sehen Güter nebst Zubehör in ihrem Ursprung-

liehen Umfange und beziehungsweise der Ersatz der etwa bei denselben vorgekomme-nen Deteriorationen aller Art, einschliesslich der Erstattung der bei den Regulirungen,Veräusserungen und Ablösungen zur Königl. Kasse eingezogenen Hofwehr-, Kauf-, Erb-stands- und Ablösungs - Kapitalien gegen Zahlung der festzustellenden Kapitals- undZinsen-Forderungen des Fiskus,

2) die Berechnung der während des fiskalischen Besitzes von den gedachten Gütern nebstZubehör bezogenen Früchte und die Herauszahlung des etwanigen Überschusses derselbennebst Zinsen über die dem Fiskus'zuzuerkennenden Kapitals- und Zinsen-Forderungen;

B. auf Seiten des Fiskus

1) die Erstattung der in der Assecuranz-Urkunde der Königin Christine von Schweden vom30. März 1654 auf 141,000 Speeles festgesetzten Reluitions-Summe nebst Zinsen,

2) die Erstattung aller Verbesserungen der Güter, welche während der Besitzzeit des Fiskus,sei es durch Zulegung anderer Grundstücke, soweit sich diese nicht füglich wieder trennenlassen, sei es durch Kapital-Verwendungen, bewirkt sind, ebenfalls nebst Zinsen davon, und

C. die beziehungsweise Tragung und Erstattung der Prozesskosten.

§ II.

Vergleichs - Punkte, Zur Beseitigung dieser gegenseitigen Anforderungen und aller davon abhängigen Neben-

\ ersprechen der forderungen verspricht nun zuvörderst die Königliche Regierung hiemit und kraft dieses, die

Rückgabe der Guter Svant ekow sehen Güter, bestehend aus dem Vorwerke Dennin und dem dazu qehöriqenvon Seiten des Fis- * ' r, i i j

kus und allgemeine Nebenvorwerke Stern, ferner aus den Vorwerken Drevelow, Rebelow und Spantekow,

Bestimmungen dar- desgleichen aus den Dörfern Dennin, Drebelow, Japenziehn, Rebelow, Spantekow und

über. Strippow, wie auch aus den beiden Windmühlen zu Spantekow und der Bruchmühle, nicht

minder aus den zum bisherigen Königl. Spantekowschen Forstreviere gehörigen Forsten und Forsttheilen,

nebst sämmtlichen Zubehörungen an Gebäuden, Acker, Wiesen, Wurthen, Gärten, Weiden und Unländern,

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