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d. d. Skärkind 1826 Novb. 14.
Protokoll über die Errichtung des Fideicommisses Odensgöhl, Ekhammar und Äketorp inSchweden durch den Generalmajor Grafen Curt Philipp Carl von Schwerin.
Auszug aus dem Aufgebots- und Rechtsliandels-Protokoll, gehalten auf Skärkinds gesetzlichem,Districtsgericht in Kumlas Gerichtshause den 14 tm November 1826.
§3.
Der Generalmajor und Ritter des Königlichen Schwertordens Gross-Kreuz erster Klasse, derhochwohlgeborne Herr Graf Cordt Philip Carl von Schwerin, liess durch den Secretair Will-jams laut Vollmacht vom 14 ien dieses folgendes nun Verlesene einreichen:
Königlicher Majestät Entscheidung auf das von dem Generalmajor und Ritter des KöniglichenSchwertordens mit dem Gross-Kreuz erster Klasse, dem wohlgebornen Grafen Cordt Philip Carlvon Schw er in, in Unterthänigkeit gestellte Ansuchen, dass, nachdem Königliche Majestät aus Anlassvon des Suchenden unterthänigstem Antrag, sowie dessen Brüder, der Grafen Adolf Ludwig, CarlUlric und Frederic Bogislaus von Schwerin, vorgezeigter schriftlicher Genehmigung durch Re-solut von 13 Un März 1798 erlaubt, den Verkauf des in Pommern und Amt Franzburg belegenen Ter-tialgutes Beyershagen, welches da unter Fideicommissnatur dem gräflich Schwerin'schen Stammgehörte und von dem Suchenden besessen wurde, gleichwohl mit der dabei unter anderen festgesetztenBedingung, dass, da Beyershagen ein Fideicommiss ist, volle Sicherheit soll gegeben werden als Er-satz dafür; wonach benanntes Tertialgut verkauft wurde für eine Summe von drei und zwanzig tausendzweihundert Reichsthalern Pommerisch Courant in offener Auction am 27 ien August 17,98 an Ch. M.von Usedom und die Kaufoerhandlung nach dazu von Königlicher Majestät gegebener gnädiger Er-laubniss vollzogen wurde am-3 Un August 1799, und der Suchende wegen Vollziehung der obengenann-ten Bedingung nachher mit dem für Beyershagen eingegangenen Kaufgeld, welches im Jahre 1800 inder Schwedischen Bank aufgegangen zu einer Summe von achtzehn tausend dreihundert neun und dreissigReichsthalern 6 scli. 1 runst., den 4 ien August 1817 eingekauft für vier und zwanzig tausend fünfhun-dert Reichsthaler Bank-Species die Güter Odensgjöhl, ein ganz steuerfreies, Ekhammar, ein Achtelsteuerfreies, sowie Äketorp ein viertel Tlieil steuerfreies Gut rä und rör 1 ) innerhalb der Grenzebelegen in Bjorsättars und Yxnerums Kirchspiele von Skärkinds Gerichtsbarkeit in Ostgothland, wel-ches Aequivalent, nachdem des Suchenden Bruder, der Graf Carl Ulric von Schwerin im Jahre1806 verstorben, seine übrigen Brüder, die Grafen Adolf Ludwig und Frederic Bogislaus vonSchwerin nebst dessen unmündigem Brudersohn C. P. von Schwerin laut vorgelegtem schriftlichenZeugniss für gut erkannt haben; Königl. Majestät, obwohl in obenberührter gnädigster Resolution vom13 lm März 1798 nicht ausdrücklich festgesetzt wurde, dass das Aequivalent, welches für das ver-kaufte Tertialgut Beyershagen gestellt werden icürde, müsste durch Königlicher Majestät hohe Sanc-tion bestätigt werden, gleichwohl aus den angeführten Umständen haben geruht zu erlauben, dass dieFideicommissnatur, welche auf genanntem Tertialgut ruhte, dürfte übertragen werden auf oben aufge-führte, im Jahre 1817 angekaufte Güter Odenskjöhl, Ekhammar und Äketorp; hierüber hatKönigl. Majestät und des Reichs Gotha Hofgericht untertliänigste Auslassung abgegeben, und alle nochlebenden Verwandte des Suchenden auf der Mannesseite der gräflich Schwerin'schen Linie, dessenBruder, der Dr. tlieol., Propst und Mitglied von Königl. Majestät Nordsternorden, Graf Fred ericBogislaus von Schwerin für sich und für seine unmündigen Söhne, die Grafen F. und C. vonS chic er in, und seine Brudersöhne, den Obersten und Ritter des Königlichen Schwertordens GrafenPli. von Schwerin, den Lieutenant Grafen Curt Pli. von Schwerin und den Grafen J. P. vonSchwerin nebst dem Fälindricli Grafen A. H. von Schwerin und Grafen W. L. von Schwerin,haben sich in Unterthänigkeit erklärt. Mit Königlicher Majestät höchstem Gerichts-Beschluss. Gegebenin Stockholm Schloss den 6 len Mai 1826.
Königliche Majestät hat sich in Gnaden dieses unterthänigste Gesuch vortragen lassen und willin Rücksicht auf die hierbei vorgekommenen besonderen Umstände demselben in Gnaden zustimmen,gleichwohl unter dem Vorbehalt, dass der Suchende müsse vor dem Bezirks - Gericht innerhalb seines
1) etwa == „ mit Zubehör"?