dessen höchster Unterschrift versehen werden konnte, so wollen wir gnädigst in Hinsicht aufdie Verdienste um uns und das Reich, welche der nunmehrige Herr Reichsrath und oberste Marschallbei ihrer Königlichen Majestät unserer höchstgeliebten Frau Mutter, der Königin Wittwe, sowie Ritterund Commandeur von unserm Orden, der wohlgeborene Graf Jacob Philipp von Schwerin nochweiter erwiesen in seinen wichtigen Aemtern, jetzt denselben in Gnaden vollführen. Wobei wir uns inGnaden erinnern der treuen und rühmlichen Dienste, mit welchen des Herrn Reichsraths Schwiegersohn,der Kammerherr bei ihrer Königlichen Majestät, unser lieber Werner Detloff von Schwerin unsund dem Reiche zur Hand gegangen. Aus dieser Veranlassung wollen wir zu seiner Belohnung undAufmunterung durch diesen offenen Brief in Gnaden aufnehmen ihn, den Kammerherrn WernerDetloff von Schwerin sowie seine rechten Brusterben männlichen und weiblichen Geschlechts inGrafenstand und -Würde mit allen dazu gehörigen Vorrechten und Privilegien ganz ebenso, wievorstehendes Diplom enthält, ihm auch zulegen dasselbe gräfliche Wappen, welches der HerrReichsrath nun erhalten hat, und zu gemessen die Introduction auf dem Ritterhause mit ihm. unter der-selben Nummer.
Welches alles wir hiermit von Königlicher Macht und Gewalt mit unserer gnädigen Unterschriftund Königlichem Siegel vollzogen und bekräftigt haben.
Stockholms Schloss den 25 ten April ein tausend siebenhundert sechs und siebenzig.
Gustaf C. A. Rosenadler.
Die Uebereinstimmung mit seinem hohen Original bescheinigt
C. J. Scliönfeldt.
Die Gleichheit der Abschrift mit der im Ritterhaus-Archiv verwahrten Abschrift von obenstehen-dem Grafenbrief wird hiermit der Wahrheit gemäss bescheiniqt. Stockholm, Ritterhaus - Kanzlei, den29"" März 1878.
Ex officioGörta Ehrenborg,
Zweiter Kanzlist im Ritterhause.
Uebersetzung 1 ) nach der vorstehend zuletzt bezeichneten beglaubigten Abschrift vom 29. März 1878.
30 (723 a ).
d. d. Riethschütz 1782 März 22.
Stiftungsurkunde über das von der verwittweten Gräfin Christiane Wilhelmine von Schweringeb. Freiin von Schmettau mittelst Testaments zum Besten ihrer weiblichen Anverwandten errichteteFideicommiss und von Schmettau-Schwerin'sche Fräulein-Stift zu Kietschütz.
(Auszug.)
§ 1. Universalerbin der Stifterin wird zunächst deren Nichte Amalia Ferdinandine Wil-helmine Gräfin von Schmettau aus dem Hause Pommerzig.
§ 2. Zu dem Nachlass gehören als Hauptbestandtheile die im Glogau'schen Fürstenthum undKreise belegenen Güter Eietschütz und Schabitzen nebst Ilckowitz.
§ 3. Die genannte Haupterbin hat nur den Niessbrauch, und zwar nur so lange, als sie unver-heirathet bleibt, und muss ihren Aufenthalt auf dem Gute Rietschütz nehmen; von der gesammtenErbschaftsmasse darf nichts veräussert oder auf andere Weise abgezogen werden.
§ 4. Vielmehr sollen aus dem Ertrage jährlich 500 Thlr. (doch wenn sehr beträchtliche casusfortuiti, als Krieges-, Wetter- und Frostschaden oder ausserordentlicher Miswachs eintreten, nur250 Thlr.) zur Abzahlung der Passiva und damit zur Vergrösserung der Stiftung verwendet werden.
§ 5. Die eingesetzte Erbin und deren Nachfolgerinnen sollen vier von Schmettovischen Töch-tern, die aus dem Hause Pommertzig stammen, oder doch solchen Comtessen oder Fräulen, deren
1) Angefertigt durch den gerichtlich vereideten Translator der Schwedischen und Norwegischen Sprachen C. F. Conströmzu Berlin.
2) Zur Stiftung sollte nach § 3 dieser Urkunde auch noch ein Haus in Glogau gehören; die Stifterin war indessen spätergenöthigt, dasselbe zu verkaufen und nahm es daher durch Erklärung vom 3. Juli 1782 von der Stiftung wieder aus.
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