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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
20
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scluiftssachen gleiche Wachsamkeit und Pflege an den Tag gelegt hat, aus diesem Grunde haben wirsowohl in Hinsicht hierauf wie auf die Treue und Freundlichkeit, welche er uns und der SchwedischenKrone bewiesen und womit er und seine Nachkommen ausserdem uns und dem Reiche sollen oderwerden verbunden bleiben, von gnädiger Gewogenheit für gut befunden, ihn mit einigen besonderenWahrzeichen unserer Königlichen Gnade und Gunst zu erfreuen und zu umgeben, und tliun dies auchinsoweit, dass wir von Königlicher Macht und Ansehen sowie in Kraft dieses Unseren offenen Brie-fes verleihen, schenken und geben ihm, dem Präsidenten sowie Ritter und Commandeur von unseremOrden, Herrn Freiherrn Jacob Philipp von Schwerin, dessen Frau und rechten Brusterben, beidemännlichen und weiblichen Geschlechts, gräflichen Stand und Würden, sowie zur Verbesserungvon dessen früherem freiherrlichen Schild folgendes gräfliche Wappen, nämlich: Einen Schild vonSilber, worauf sich zeigt dessen uraltes Stammwappen, eine rothe Raute, welche mit ihren Lang-spitzen sich erstreckt beinahe über und nach des Schildes hänge, aber zur Breite nur dreifünftelTheile des Schildes einnimmt. Oben auf dem Schilde zeigen sich drei offene und mit gräflichen golde-nen Kronen gekrönte, sowie, mit sieben goldenen Bügeln versehene Turnierhelme. Aus der mittelstenHelmkrone sind drei Straussenfedern aufgerichtet, von welchen die mittelste rotli ist und die beidenäusseren von Silber, jede einzelne belegt mit einer solchen rothen Raute, wie sich im Schilde selbst be-findet und eine dem von Schwerin'schen Stamm eigentlich zugehörige Helmverzierung ist. Heber derrechten Helmkrone ist des mütterlichen oder des Burenskiöld'sehen Wappens Helmverzierung, nämlichzwei Fallbeile von Silber mit blauem Schaft kreuzweise aufgestellt, und oben auf diesen ruht ein wach-sender Halbmond von Gold. Und aus der linken Helmkrone ist eine hohe Säule von Gold aufgerichtet,welche von zwei gegen einander gewandten und auf den Helmkronen am Ende stehenden rothen Grei-fen mit den Klauen umfasst wird, welches ist ein Zubehör zu dem gräflich von Bolenskasehen, demWappen seiner Frau. Im Uebrigen bleiben die Helme bewacht mit gebrochenen Helmdecken von Gold,Silber, Blau und Roth. Hie Schildhalter sind zwei mit gräflichen Helmen bewaffnete wilde Männer,jeder in der Hand seine Keule von Gold führend und umgeben mit Leibgurten von grünem Eichen-laub; ihre Helme sind schliesslich mit drei Stück grünen Ifauvogelfedern geziert, ganz wie dasselbehier vorangeführt sich mit den richtigen Farben aufgemalt findet.

Dies gräfliche Wappen soll er und seine rechten Brusterben, Erbe auf Erbe, das Recht haben,gleich anderen Grafen zu führen und zu gebrauchen bei allen adeligen und ritterlichen Spielen, im Tur-nier und Gefechte, in Sturm, Kampf und Streit, bei Versiegelungen und Abmalungen sowie überall, wosonst Bedarf ist, nach seinem eigenen Willen und Belieben, sowie dazu gemessen, brauchen und er-halten alle die Vorzüge, Freiheiten und Privilegien, welche anderen Grafen in unserem Reiche gegebenund verliehen sind oder fernerhin gegeben und verliehen werden könnten, jedoch soweit solche Vorzügenicht berühren das königliche Recht, vermindern unsere oder der Krone Einkünfte oder den könig-lichen Gesetzen und Verordnungen oder den Beschlüssen des Reichstages zuwiderlaufen; denn in sol-chem Falle dürfen sie nicht gelten, weder für Grafen, welche von früheren Schwedischen Königen er-nannt wurden, noch für die, welche von uns noch künftig ernannt werden könnten. Und da dasSchwedische Gesetz nicht erlaubt und der Zustand des Reiches auch nicht gestattet eine ewige Gabevon unserem und der Krone Gut zur Grafschaft, so lassen wir ihm nach, sich zu nennen und zu schrei-ben als Graf zu seinen eigenen adligen Gütern.

Wir verlangen hiernach von allen Mächten, Kaisern, Königen, Fürsten, Herren und freien Stän-den, sowie allen anderen nach jedes Hoheit, Stand und Würde fleisz-, freund- und gefälligst, so auchbitten und befehlen wir hiermit allen zusammen und jedem einzeln besonders, welche uns mit Gehör undGehorsam verbunden sind und für uns wollen, sollen und lassen, dass sie ihn, den Präsidenten undRitter und Commandeur von unserem Orden, Herrn Jacob Philip von Schwerin, sowie dessenächte Brusterben für rechte Grafen anerkennen, ihm und diesen die Ehre und Hochachtung er-weisen, welche dem Stande gebührt, ihm nicht Hindernisse dagegen bereiten, Schaden oder Nachtheilin irgend einer Art jetzt oder in künftigen Zeiten.

Zu mehrerer Gewissheit haben wir dies mit eigener Hand unterschrieben und mit unserem icis-sentlich hierunter anhängenden grossen Königlichen Siegel bekräftigt. Gegeben auf unserem KöniglichenSchloss in der Residenzstadt Stockholm den achten Tag im November im Jahr nach Christi Geburteintausend siebenhundert sechs und sechszig.

Aber da nun dieser offene Brief in Folge des dazwischen getretenen schnellen Todes seiner oben-benannten Königlichen Majestät unsers höchstgeliebten Herrn Vaters und Vorgängersnicht mit

1) Vgl. die voraufgehende Urkunde (No. 28).