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d. d. Stockholm 1720 Mai 25.
Aufnahme der Schwedischen Capitaine Gebrüder Hans und Christian von Schwerin von derGrellenberg'schen Linie in die Ritterschaft und den Adel Schwedens.
Wir Friedrich von gottes gnaden Schwedens, der Gothen und Wenden könig etc. thun kund, dasswie unsere Vorgänger, die glorwürdigsten könige Schwedens, sich immer ein gnädiges vergnügen dar .ausgemacht haben, mit würdigen gnadenzeichen und belohnungen sich und dem reiche näher zu verbindennicht nur die eingeborenen eigenen kinder des landes, welche sich durch ehre, tugend und wohlverhaltenderselben und des reiches in einem bemerkenswerthen grade wohlverdient gemacht haben, sondern auchandere ausserhalb des reiches geborene und diejenigen besonders, welche aus den adligen häusern desreiches entsprossen sich es haben angelegen sein lassen, auf die von ihren vorvätern fest erworbenenehren und würden ihre eigenen lügenden und wohlverhalten im dienste des reiches fortzupflanzen, nochferner gehörig zu erhalten und zu erweitern; so kommen auf diese weise jetzt auch bei uns in einegnädige erinnerung unsere getreuen diener Hans und Christian Schwerin, welche brüder, nach-dem sie während des da neulich begonnenen und noch andauernden letzten Schwedisch -Sächsischenkrieges in Polen sich beide gleichzeitig als volonteure in den kriegsdienst unter der kröne von Schwedenbegeben hatten, einige zeit vor der im jähre 1706 am 3. Februar gelieferten Schlacht bei Frauenstadt,und welcher beide anwohnten, sowohl damals wie während des ganzen darauf folgenden krieges undbis zum schluss desselben, eine zeit von achtzehn jähren hindurch, und bei so verschiedenen währendderselben vorgefallenen feldschlachten, treffen, belagerungen und anderen gelegenheiten nicht nur dieproben von tapferkeit und mannhaftigkeit gezeigt haben, womit sie sich alle grade hindurch von unter-und oberoffizieren bei dem Elbingschen regimente zu capitainen aufgedient haben und als brave undtüchtige Offiziere von ihren commandeuren immer angesehen worden sind, sondern auch bei zwei siebetroffenen gefangenscliaften, als zuerst durch Tönningens und später durch Stralsunds Übergang zumfeinde, und da gleichfalls ihr ganzes Vaterland Pommern durchaus in die gewalt des feindes gekommenwar, die proben von richtigen vasallens beständiger und unveränderlicher ergebenheit und treue gegenihre obrigkeit gezeigt, dass sie jedesmal sich selbst sogleich von dem feinde ranzonnirt und unter denbefehl ihres richtigen lierrn und obrigkeit wieder eingefunden haben, um mit gleicher treuer tapferkeitund mannhaftigkeit, wie stets vor und zwischen den gefangenschaften von ihnen geschehen, ihremtapferen und grossen könig gegen seine und des reiches feinde aufs neue wieder zur hand zu gehen;womit diese beiden brüder nicht weniger für ihre eigenen personen und durch eigene Verdienste sichder kröne Schwedens so woldverdient gemacht haben, wie verschiedene andere, sowohl eingeborene alsfremde, so gut wie mehrere. Die zweige dieser Schwerin sehen familie, welche sich auf gleicheweise ausgezeichnet haben, sind deshalb unter die ritterschaft und den adel des reiches Schweden auf-und angenommen worden; so haben wir auch in gnaden für gut befunden, wie es auch hiermitund kraft dieses unseres offenen briefes jetzt in gnaden geschieht, diese beiden brüder Hans und(hier folgt im Original eine Abbildung des Wappens der Grellenberger Linie des Geschlechtsvon Schwerin) 1 ' Christian Schweriner, nämlich von der Grellenburg'sehenLinie, jetzt aufgleiche weise unter des reiches Schweden ritterschaft und adel aus königlicher macht und autoritätaufzunehmen und ihnen die prärogative, würden und vortheile der adeligen mit nachfolgendem wappenund wappenzeichen beizulegen, nämlich: ein schild von silber, worin man eine rothe raute sieht; zuoberstim schilde ist ein schildeshaupt von blauer färbe, in welchem zwei sporenräder von gold leuchten.Oben auf dem schilde steht ein offener tumierhelm, aus welchem sich drei stück hutfedern erstreckenzwischen einer vergoldeten und einer blauen fahne, und ist die mittelste hutfeder ganz roth, aber diebeiden äusseren von silber, jede mit einer rothen raute geziert. Der kränz und das laubwerk ist vongold, silber, blau und roth, ganz so wie sich dieses wappen hier atif der anderen seite abgebildet be-findet.® Und wie diesen beiden brüdern Hans und Christian Schweriner mit ihren Jcindern und
1) Das unter den Beilagen befindliche Wappen der Grellenberg'schen Linie des Geschlechts von Schwerin mit derJahreszahl 1727 weicht von der vorliegenden Abbildung wesentlich dadurch ab, dass die beiden äusseren Hutfedern nicht mitrothen Rauten belegt sind. Auch sind in der vorliegenden Abbildung die Sporenräder im Centrum durchlöchert, sodass dasBlau des Feldes durchblickt, und zeigt ferner Kranz und Laubwerk überall die vier Farben Gold, Silber, Blau und Roth gemein-schaftlich.
2) Sic! statt „Grellenberg'schen".
3) Vgl. die voraufgehende in Parenthese eingeschlossene Bemerkung, sowie Anm. 1.