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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
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noch den oberpraesidentendienst zu verwalten und also seine vorige bestallung behelt oder nicht auszerlandes sein wird, mit sechshundert rthl. desfals vergnüget zu sein, so laszen wirs auch dabey in gna-den bewenden, und soll ihm solches aus denen mittein, so wir zu unsers sohnes liebden unterhalt ver-ordnen wollen, allemahl richtig ausgezahlet werden. Auch soll- ihm freystehen, zwey diener an demtische, da unsers sohnes liebden diener speisen, mitgehen zu laszen. Und weil er zu desto bessereraufsieht stets in unsers sohns liebden Cammer und nebenst seinem bette schlaffen wird, so wollen wirden seinigen nebst daran einige gemacher zu deren commodität anweisen lassen.

Zu mehrer uhrkundt haben wir diese instruetion und bestallung mit unser eigenen liandunterschrieben undt darunter unser cammersecret drücken laszen. Cölln an der Spree den 12. Aug. 1662.Nach dem Concept (ohne Unterschrift) im Königl. Hausarchive zu Berlin.

8 (637 a ).

d. d. Berlin 1670 Novb. 11 (am tage Martini).

Der Oberpräsident Otto von Schwerin schliesst, nachdem ihm vermöge eines am jetztlauffendenjahres mit dem hochedelgebohrnen herrn Georg von Blankenburg uff Wulffes- und Hildenbrandshagen etc.auffgerichtetem vorgleich Otten und Poppen derer von Blankenburg gühter mit allen an- und zube-hörungen, so viel unter sr. churf. durchl. zu Brandenburg unszern allerseits gnädigsten herrn belegen, erb-und eigenthumlich zukommen, gestalt auch solche güther mit allen zubehörigen sr. hochwürden gnadenhern baron von Schwerin durch die von höchst ermeldet sr. churf. durchl. specialiter confirmirte com-

missarien

mit genehmhaltung herrn Georgens von Blankenburg (welcher die unterthanen vorhero der ihm ge-leiste ten pflicht erlaszen) angewiesen, die vorhandenen einwohnere auch des stättleins Fürstenwerder unddie, so noch auff den dörffern sein, in würckliche pflicht genommen und also auch die würckliclie traditiongeschehen, mit Georg von Blanckenburg 1 ) einen contractum locationis et conductionis, kraft dessen demLetzteren seine sämmtlichen von Otto und Poppe von Blankenburg herrührenden Lehngüter von Ottovon Schwerin auf 3 Jahre, von Martini 1670 bis Martini 1673, gegen eine Zahlung von jährlich 300 Thlr.in pension auszgethan werden.

Nach dem Orig. im gräfl. v. Schwerin'sehen Familienarchive zu Wolfshagen.

9 (637 b ).

d. d. Güstrow 1671 Mai 22.

Herzog Gustav Adolph von Meklenburg verleiht dem Freiherrn Otto von Schwerin, Herrn zu Lands-berg, Oldewigshagen und Drewitz, die Anwartschaft auf die unter uns belegenen adelichen lehngütter dervon Blanckenburgk.

Nach einer beglaubigten Abschrift im Hauptarchive zu Schwerin. Otto von Schwerin danktdem Herzoge in einem eigenhändigen (ebendaselbst aufbewahrten) Schreiben d. d. Alt - Landsberg 1671Juni 2.

10 (644 a ).

d. d. Cöln a /sp. 1676 Juni 10/20.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg entlässt den Oberpräsidenten Freiherrn von Schwerinauf sein Ersuchen aus der Stellung als Gouverneur des Kurprinzen.

Wir Friderich Wilhelm von gottes gnaden marggraff zue Brandenburgk etc., churfurst etc. tot.tit., geben hiemit jedermänniglich, denen es z(u) wissen nöthigk, in gnaden zu vernehmen: Demnach

1) Georg von Blankenburg stirbt (nach einem Auszug aus dem Kirchenbuche von Wolfshagen) am 13. Aug. 1679.

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