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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
7
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prinzen marggraff Caroli Aemilii liebden ihm uriserm oberpraesidenten Otto freyherrn von Schive-rin dergestalt gnädigst anvertrawen und übergeben, dasz er sich dessen hoff meisterschafft undOberaufsicht würcklicli unternehmen und dabey überall also bezeigen solle, wie solches einem ge-trewen und verständigen hoffmeister eignet und gebühret und er sich es in seinem gewissen gegenuns, unserm churprinzen und ganzem cliurfürstlichen hause und der wehrten posterität, auch dermahl-eins am jüngsten gerichte gegen gott dem allerhöchsten zu verantworten getrawen wird; wie wir danauch unsers sohnes liebden allemahl dahin halten und vermahnen ivollen, ihm willig zu folgen und indemselben, was zu ihrem besten und dieser instruction gemäsz von ihm angeordnet und ihre liebdenzugeredet wird, sich nicht wiederspänstig zu erweisen.

Ob auch zwar dieses ambt dergestalt wichtig und weitläuftig, dasz es auff unsers churprinzenganze persohn und alles deroselben thun und lassen gerichtet und dahero demselben alhie keine gnug-same maasz noch ziel gegeben werden kan, sondern das meiste unsers oberpraesidenten prudenz, treweund Wachsamkeit billich zu überlassen, so haben wir doch demselben diese instruction zu ertheilenund darin gewisse puncta und regulen, worauf er sein vornembstes absehen zu schlagen, zu verfassenund vorzuschreiben nötig erachtet.

I. Und zwar weil anfangs bekand, dasz die gottesfurclit nicht allein das fundament und gleich-sam die königin der andern tugenden, sondern auch der rechte Ursprung und brunquelle ist, worausalle sowoll zeitliche als ewige glückseeligkeit, segen und benedeyung herfleuszt, dieselbe auch denenfürstlichen persohnen und regenten so viel mehr nötig und wohl anständig, weil sie von gott dem aller-höchsten vor vielen tausenden mildväterlich angesehen und gesegnet, auch desselben hülfe und beystandtsam allermeisten bedürftig sein, so wird unser oberpraesident dieses seinen ersten und vornehmbstenzweck, auch seine meiste Sorgfalt dahin gerichtet sein lassen, dasz dieselbe wahre furcht gottes unserssohnes liebden zartem herzen recht eingepßanzet werden und in demselben solche wurtzell fassen möge,damit sie sich hernach in seinem ganzem leben und regierung hervorthue und erweise. Zu welchemende er dan

1) aus der heyligen schrifft gewisse schöne spräche, welche sich sonderlich auf des prinzen zustandreimen, extrahiren und ihn dieselbe, wie auch sonsten die nüzlichste psalmen und andere geist-reiche gebetlie auswendig lernen zu lassen.

2) Ihn dahin zu gewehnen, damit er sowohl als seine bediente morgents und abendts das gebethauf den knien verrichte, darauf ein capittel aus der bibell lese und, was er daraus behalten,erzehle; wobey dan auch, wan es die gelegenheit giebet, die psalmen und geistliche lieder zusingen, auch künfftig, da es orth und gelegenheit zulassen wird, bethstunden in seinem gemachzu halten.

3) Soll der catechismus ßeissig mit ihm getrieben und ihm die principia und heuptstücke derchristlichen wahren reformirten religion von einem unserer hoffprediger daraus beygebraclitwerden.

4) Wird er ihn die predigten ßeissig besuchen und, was er daraus gemercket, referiren lassen.

5) Öfters discurse von gott halten und wie auf denselben alle menschen, sonderlich aber fürstenihr einziges vertrawen und hoffnung zu sezen; wobey dan auch die gegenpflicht und, was gottliinwiedrumb von ihnen fordere, vorzustellen.

6') Wird er diejenige persohnen von ihm abhalten, welche zu fluchen, schweren und andern gott-losen reden gewehnet sein, gestalt wir dan verbietlien laszen wollen, dasz sich ohne unsers ober-praesidenten willen niemandts unterstehen soll, zu dem prinzen zu kommen, weniger einer fa-miliaritet gegen denselben sich zu gebrauchen.

7) Soll er unsern churprinzen, wan derselbe etwan schweren oder fluchen solte, davon trewlichund ernstlich abmahnen und, da keine besserung darauf erfolgete, solches anzeigen.

8) Dergleichen exempla aus den historien beyzubringen, dabey unsers sohnes liebden verspürenkönnen, wie reichlich gott diejenigen, welche sich seiner furcht ergeben, gesegnet und wie harter hingegen andere umb der impietät willen gestraffet hatt. Welches dan auch bey dem ganzemdecalogo also gehalten und durch alle zehen gebotli gottes ausgeführet werden kan, also dasz essolchergestalt an täglichen exempeln und vermahnungen, auch verhoff entlich an göttlichem seegenund benedeyung sowohl in diesem alsz andern stücken nicht ermangeln ivird.

II. Vors ander ist unserm oberpraesidenten auch ohne unserm erinnern bewust, wie viel einemfürsten an geziemendem respect und authorität bey männiglich gelegen und welch einen grossen nach-druck und lustre derselben auch die eusserliche mores et gestus zuwege bringen können; wie dan solchesnicht allein von denen, welchede idea perfecti principis" geschrieben, unter den vornehmbsten qualitätenund requisitis gerechnet, sondern auch von den historicis denjenigen, so damit begäbet gewesen, und