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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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die erste stelle und zwaar anitzo vor unsern feldmarschalck und obercämmerern geben dergestalt,dasz er niemanden, alsz reiclisgraffen, weichen darff. Ingleichen wollen wir unsz gegen ihm seinerungehort zu keiner ungnade verleiten lassen, vielmheer aber demselben vor solche seine getrewedienste alle churfürstliche gnade und hulde, damit wir ilime ohne das wohll zugethan, zu-wenden.

Zu jährlichen bestallungsgeldern wegen des obristen praesidentenampts des geheimbtenrahts sollen ihme jährlichen zweihundert reichsthaller von dem ohrte, da er biszher bezahlet, ver-reichet werden (dann die vorige geheimbte rahtsbestallung cesziret), welche er quartaliter zum viertemtheille gegen quitung richtig zu empfalien; ingleichen auf einen secretarium und acht diener das ge-ordente gewöhnliche kostgeld, nicht wenniger auf dieselbe die kleidergelder, gleich der obercammerer undandere unsere vornehme ministri auf jede person haben ; auf zehen pferde futter oder anstaat dessen einund zwantzig winspell 16 scheffel roggen, welches ihme zur heiße ausz dem ampte Thebües und zur an-dern heiße ausz dem ampte Beszkow abgefolget werden sollen. So wirdt ihme auch der schadenstandpillig erstattet. Undt weill er wegen vielfeltiger auf sich habenden geschäffte den tisch bey hofe nichthaben kan, verbleibet ihme das hauptmanstractament im ampte Lebuesz einen weg wie den andernvolkömlich, wie wir es ihme vor diesem deszhalb in gnaden zugewant, noch weiter also, dasz daran ihmein geringsten nichts abgehen soll. Wier wollen auch darumb , so lange unser ob erpr aesident imleben, keinen hauptman alda bestellen und halten. Unnd über diesem hat er die accidentia bey derlelienszcantzley an lehen-, consensz- und confirmationgeidern und wie es sonsten nahmen und die cantz-ler alzeit gehabt, nicht wenniger dasjennige, was ihme vor diesem alsz lehenrahtt verordnet, zu ge-messen, deszhalb auch diese stelle nicht wieder besetzet w (erden) darff; bey welchem allen es (dannalso ver) bleiben und keine verenderung darin g (emachet w) erden soll. 1 )

Und (wir der) cliurfurst bestellen also mherbesagten Otto freyherren von Schwerin zumobristen praesidenten unseres geheimbten rahts, versprechen auch demselbten nebenst gnedig-stem schütz an besoldung, kost- und kleidergeidern vor seine leute, futter vor die pferde, schaden-stand, hauptmanstractament, accidentia bey der lelienszexpedition alles, wie vorstehet, hiermit gantzkreßigklicli, alles getrewlich und sonder gefehrde. Zu urkund haben wir diesen bestallungsbrieff miteigenen banden unterschrieben und mit unserm chur fürstlichem insiegell bekräftigen lassen. Geschehenzu Cöln an der Spree am dreyszigsten A vgusti des tausent sechshundert und acht und funßzigstenjähr es.

Friderich Wilhelm.

Nach dem Orig. im Geh. Staatsarchive zu Berlin, in welchem auch das (von Joh. Friedr. von Löbenunterzeichnete) Concept aufbewahrt wird. Gedruckt bei v. Orlich, Friedrich Wilhelm der grosse Kurfürst,Original - Briefe und Beilagen S. 182. 2 >

In dem Geh. Staatsarchive befinden sich noch zwei weitere Concepte, welche beide plötzlich ab-brechen, kein Datum tragen und als Vorläufer der vorstehend mitgetheilten Bestallung zu betrachten sind.Nach dem ersteren sollte Otto von Schwerin zum Director des kurfürstlichen Geheimen Rathsund zum Kur- und Obercanzler über alle anderen Regierungen ernannt werden. Diesem Concepthat derselbe mit eigener Hand die Bemerkung beigefügt: Dieses concept hatt der herr von Jelina zuKönigsberg in Preussen aufgesetzet anno 1656) weil ichs aber domalen unterthenigst abgebeten, so ist esnicht vollenzogcn. Nach dem zweiten Concept sollte dem Otto von Schwerin das seit dem Tode desSigismund von Götze unbesetzte Kur-Cancellariat und Directorium des Geheimen Raths übertragenwerden (des Obercancellariats über die anderen d. h. nichtmärkischen Regierungen geschieht hier also keineErwähnung). Dieses Schriftstück gehört in das Jahr 1657, wie am Rande desselben der damalige ArchivarSchönebeck mit den Worten bemerkt: 1657. Dieses stück ist mengelhafft.

1) Diese letzten Worte von bey welchem an fehlen im Concept ganz; an den durch Parenthesen bezeichneten drei Stellenaber ist auch das Original beschädigt und hat daher die vorliegende Copie desselben an diesen Stellen nach dem Abdruck beiv. Orlich, welcher, wie es scheint, das Original noch unversehrt vor sich hatte, ergänzt werden müssen.

2) Mit unrichtigem Datum citirt bei Klaproth und Cosmar, Der Wirklich Geheime Staats-Rath S. 207 (1656 Aug. 30)und S. 350 (1658 Octb. 13) und nach diesen Angaben bei Förster, Friedrich Wilhelm der grosse Kurfürst und seine Zeit S. 223(1658 Octb. 13), bei v. Orlich, Friedrich Wilhelm der grosse Kurfürst S. 234 (1656 Aug. 30), bei Droysen, Gesch. der PreussischenPolitik III. 2 S. 74 (1656) und inUrkunden und Actenstücke zur Gesch. des Kurf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg" IIS. 180 Anm. 1 (1658 im Octb.). Vgl. auch v. Holly, Die staatsmännische Thätigkeit Otto's von Schwerin unter der Regierungdes grossen Kurfürsten, Abth. II (im Programm der höheren Bürgerschule zu Marne, Prov. Schleswig-Holstein, von Ostern 1876)S. 26 Anm.