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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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gerichtsralit undt lieben getrewen Otto von Schwerin zu Olwigshagen undt Witstock ausz sonder-barem zu ihme habendem vertrawen undt auf erkante seine unterthenigste trewe undt albereit geleistetewohlgefellige dienste zu unserm geheimbtem rahte in gnaden bestellet undt angenommen, thun das-selbte auch vermittelst undt in kraft dieses briefes dergestalt undt also, dasz er unsern frommen undtbestes wissen undt befordern, schaden undt nachtheill aber wahrnen undt verhüeten, darnegst, so ofte erzu rahte erfordert, darbey unweigerlich erscheinen, dasjennige, was er ermessen kan, dasz dem gemei-nem wehsen, unsz, unserm churfurstlichen hause, auch landen undt leuten zutreglich, zu den vorfallen-den saclien reden undt votiren, was ihme dabey aufgetragen werden wirdt, bestes vleisses eirpedirenundt deszfals deme, ivas einem getrewen rahte eignet undt gebühret, ein unverweiszliches gnügen thunundt leisten solle. Weiter soll er auch schuldig sein, was er von unsern angelegenen Sachen siehet,expediret oder sonsten in erfalirung bringet, in höchster geheimb- undt Verschwiegenheit zu halten undtniemanden, denen es zu wissen nicht gebühret, zu unserm schaden zu offenbahren, sondern alwege biszin seine sterbliche grübe, wann er auch gleich nicht mheer in unsern diensten wehre, bey sich bleibenzu lassen. Würden wir unsz auch seiner in Schickungen undt andern gewerben, so ihme alsz einemgeheimbten rahte wohll anstehen, zu gebrauchen haben, soll er sich demselbigen nicht entziehen,jedoch dasz wir ihnn jedesmahll mit nottürftiger zehrung undt führe versehen lassen. Undt in summasoll er sich uberall also erzeigen undt erweisen, wie es einem untadelliaftem geheimbtem rahte undtdiener eines churfursten zu thun oblieget undt gebühret, inmassen er sich dann unsz deszhalb mit sonder-bahren pflichten verwant gemacht.

Für solche seine dienste undt aufwartung haben wir ihme jherlich fünfhundert reichsthaller inspecie oder an solchem werthe, wie der reichsthaller jedesmahll gelten wirdt, versprochen undt zugesaget,welche er quartaliter an einhundert fünf undt zwanzig reichsthattern ausz unserer hofrenthey zu Cöln ander Spree zu erheben undt uf schierstkunftigen weihenachten inclusive den anfang zu machen. Sosollen ihme auch anstaat des tisches bey hofe für ihn undt seine dienere wöchentlich sechs thaller kost-geldt von dato an gleichergestalt ausz erwehnter unserer hofrenthey gereichet undt überdies auf zweypferde das gewohnliche futter von unserm ampte Milllenhoff gegeben werden. Wir wollen auch seinerungehort keine Ungnade auff ihn werffen, sondern ob unsz etwas von ihme vorkehme, so unsz miszfellig,Um vorher allezeit mit seiner unterthenigsten Verantwortung unweigerlich hören. Alles getrewlich undtsonder gefelirde. Urkuntlich etc. undt geben zu Konnigsperg in Preussen am 13 ien Octobris anno 1645.

Nach dem Concept (ohne Unterschrift) im Geh. Staatsarchive zu Berlin.

5 (609 a ).

d. d. Cleve 1652 Mai 12/22.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg sichert dem Geheimen Kath Otto von Schwerin dasAnrecht auf die Blankenburgischen (nachmals v. Schwerin-Wolfshagen'schen) Güter.

Von gottes gnaden Friderich Wilhelm margraff zu Brandenburg, des h. Rom. reichs ertzcämmererundt churfürst etc. Unsern gnädigen grusz zuvor. Veste undt hochgelehrte ruhte undt liebe getreue!Wir haben in erfalirung bracht, wie diejenigen creditores, welche auff die Blannkenburgische güli-tere einige praetensiones haben, gemeinet wehren, solche gühtere beszerer ihrer befridigung wegen zuzerstücken undt zu distrahiren. Wann dann bey unsz unser geheimbter ralit Otto von Schwerin umbbelehnung dieser gühtere in unterthänigkeit angehalten, wir ihme solche auch in gnaden verwilliget, undter gewillet ist, obgedachte gühtere mit behandelung undt abfndung vorangeregter consentirter creditorennach billigen wehrt an sich zu bringen, alsz wollen wir in gnädigstem befehl liirmit an euch, niemanden,wer der auch sein möge, dafern bey unsern Cammergericht jemandt solcher anforderung halber sichangeben undt umb obangeregter distraction in mehrgedachte gühtere anhalten würde, hierin zu deferiren.Versehen unsz deszen in gnaden zu euch, mit denen wir euch stets beygetahn verbleiben. Geben Cleveden 12/22' en May anno 1652.

Friderich Wilhelm.

An den vicecantzler undt Cammergerichtsrähten zu Cöln an der Spree.

Nach einer Abschrift im gräfl. v. Schwerin'sehen Familienarchive zu Wolfshagen.

NB. Durch Vergleiche vom 15. Januar und 24. März 1670 (von jenem befindet sich das Original,von diesem das Concept im gräfl. v. Schwerin'schen Familienarchive zu Wolfshagen) setzte sich Otto vonSchwerin mit den Gläubigern Georgs von Blankenburg, des letzten Besitzers der Blankenburgischen