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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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Urkundlich unter unserem Siegel und unserer Unterschrift ausgefertigt und wirddie Stiftungs-Urkunde vom 21. Juli 1860 hierdurch von uns bestätigt.

Anclam den 21. September 1860.

Königliches Kreis-Gericht IL Äbtheilung.

(gez.) Protzen.

Ausfertigung.

Ew. Hochwohlgeboren benachrichtigen wir hierdurch, dass wir auf Grundder von dem Königlichen Kreis-Gericht zu Anclam unterm 21. v. Mts. bestä-tigten Stiftungs-Urkunde die uns im § 38 übertragene Aufsicht über die vonIhnen unterm 21. Juli d. J. errichtetevon Schwerin' sehe Familienstiftung"und deren Verwaltung übernommen haben und fordern wir Sie gleichzeitig auf,nach erfolgter Wahl der Kuratoren der Stiftung uns dieselben namhaft zumachen.

Stettin den 9. October 1860.

Königliches Appellations-Gericht.

An (g ez -) Korb,

den Herrn Landschaftsrath von SchwerinHochwohlgeborenauf

Janow.

Nach einem Druckexemplar der Urkunde im Besitze der Familie von Schwerin.

733. d. d. Berlin 1868 Febr. 19 und Anclam 1872 Juli 13.

Abänderung der Bestimmungen unter den §§21 und 30 der von Schwerin'sehenFamilienstiftung (No. 732).

I.

Der § 21 der von Schwerin sehen Familien-Stiftungs-Urkunde vom 21. Juli1860 wird aufgehoben und an seine Stelle tritt Folgendes:

§ 21. Der Familienrath versammelt sich jährlich einmal im Juli in Anclam undfinden die Versammlungen im Anschluss an die von Schwerin'sehen Fami-lien-Konferenzen in der Spantekow' sehen Sache statt.

Die Einladungen zu den Familienraths- Versammlungen erlässt das Ku-ratorium durch seinen Vorsteher (§ 28) mittelst rekommandirter Briefe anjedes zur Theilnahme an der Verwaltung der Stiftung berechtigte Familien-mitglied. In den Einladungen wird der Tag, die Stunde und der Ort derVersammlungen angegeben.

Nur in den Fällen der §§ 25 und 26 der Stiftungs- Urkunde ist es noth-wendig, in den Einladungen anzugeben, dass es sich um Abänderung oderErgänzung der Stiftungs- Urkunde handele. In allen übrigen Fällen bedarfes einer Angabe der zu verhandelnden Gegenstände nicht.

Berlin den 19. Februar 1868.

Das Kuratorium der von Schwerin'sehen Familien-Stiftung,(gez.) Graf Schw er in - Putzar. G. W. Schwer in-Göhren.

Graf von Zieten-Schwerin.

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