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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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von Schwerin'sehen Familienstiftung de dato Janow vom heutigen Tage undtrug an,

seine darunter befindliche Namens-Unterschrift notariell anerkennen zu lassen.Diesem Antrage wurde genügt und der Herr Komparent erklärte:

Ich habe die unter der gedachten Stiftungs-Urkunde stehenden KamenLandschaftsrath Wilhelm Ludwig von Schwerin auf Janow' eigen-händig geschrieben, auch mein Wappen darunter gesetzt.

Diese Verhandlung ist vom Notar in Gegenwart der zugezogenen Instruments-zeugen

1. des Rittmeisters Carl Blümcke von hier,

2. des Kaufmanns Karl Ludwig Merseburger von hier,

welchen so wenig wie dem Notar eins der Verhältnisse entgegensteht, welche nach § obis 9 des Gesetzes vom eilften Juli Eintausend Achthundert fünf und vierzig von derTheilnahme an dieser Verhandlung ausschliessen, dem Herrn Komparenten laut vor-gelesen, von demselben genehmigt und nachstehend:

Landschaftsrath Wilhelm Ludicig von Schwerin auf Janoweigenhändig unterschrieben.

Dass die vorstehende in das Register unter No. 212 Jahr 1860 eingetrageneVerhandlung so, wie sie stattgefunden hat, niedergeschrieben, vom Notar in Gegen-wart der zugezogenen Instrumentszeugen dem Herrn Komparenten laut vorgelesen, vondemselben genehmigt und unterschrieben ist, wird hiermit attestirt.

Carl Bluemcke. Carl Ludwig Merseburger.

Friedrich Wilhelm, Billerbeck,

Justizrath, Rechtsanwalt und Notar im Bezirk des Königl. Appellationsgerichts(L. S.) zu Stettin.

Anclam den 20. August 1860.Vor dem unterzeichneten Deputirten behufs Aufnahme von Akten der freiwilligenGerichtsbarkeit erschien heute von Person bekannt und dispositionsfähigder Königliche Landschaftsrath Rittergutsbesitzer Wilhelm Ludwig von Schwe-rin aus Janow

und verlautbarte anliegende Familien-Stiftungs-Urkunde vom 21. Juli 1860 ausJanow datirt, indem er sich zu deren Inhalt durchweg bekannte.

Derselbe erklärte:

Ich habe die überreichte Stiftungs-Urkunde mit meinem Namen eigenhändigunterschrieben und mit meinem Pettschaft unter siegelt."

Derselbe beantragte,

diese Verhandlung mit der Urkunde dem Königl. Appellations-Gerichtzu Stettin behufs Bestätigung einzusenden."

v. g. u.

(gez.) Wilhelm Ludwig von Schwerin,a. u. s.

Odebrecht,

Kreisgerichts - Rath.

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