In der von Schwerin' sehen F amili enstif tung s - Angelegenheit eröffnen wir demKuratorium auf die Eingabe vom 19. d. M., dass wir mit der auf dem Familientage am
20. Januar d. J. beschlossenen Abänderung des § 21 der Stiftungs-Urkunde vom
21. Juli 1860 in der in der Erklärung vom 19. Februar d. J. vorgeschlagenen Fassungzwar einverstanden sind, dass wir aber verlangen müssen, dass uns die Verhandlungvom 20. v. M. in beglaubigter Form überreicht ivird. Die unter dem 8. d. M. einge-reichte simple Abschrift derselben erfolgt hierbei zurück.
Stettin den 25. Februar 1868.
Königl. Appellations- Gericht.An (<J ez ) Korb,
das Kuratorium der von Schwerin'sehen Familien-Stiftung
zu Händen
Sr. Excellenz des Herrn Staatsministers a. D.
Grafen von Schwerin z. Z.
zu Berlin.
IL
Der § 30 der von Schwerin' sehen Familien-Stiftungs-Urkunde vom 21. Juli1860 wird hiermit aufgehoben und an dessen Stelle tritt folgender
§30. Für die Mitglieder der Kuratoren werden unter den im § 29 gedachtenModalitäten drei Stellvertreter gewählt.
Bei eintretender Behinderung des Vorstehers des Kuratoriums wird der-selbe von einem der beiden andern Mitglieder des Kuratoriums in derReihenfolge, in welcher sie gewählt sind, vertreten.
An die Stelle der übrigen beiden Mitglieder des Kuratoriums treten dieStellvertreter gleichfalls in der Reihenfolge, in welcher sie gewählt sind.
Eines Ausweises über die Behinderung bedarf es dritten Personen undBehörden gegenüber niemals, es genügt vielmehr die desfallsige Erklärungdes Stellvertreters.
Anclam den 13. Juli 1872.
Das Kuratorium der von Schwerin'sehen Familien-Stiftung,(gez.) Wilhelm Graf von Schwerin. Albert Julius Graf von Zieten-Scliwerin.
Graf von S chw er in- Schwerinsburg.
Auf den Antrag des Kuratoriums der von Schwerin'sehen Familienstiftung vom21. Juli er. wird die Abänderung des § 30 der Stiftungs- Urkunde vom 21. Juli 1860,wie solche in dem eingereichten Skriptum vom 13. Juli er. formulirt worden, von unsals Oberaufsichts-Behörde genehmigt.
Stettin den 28. August 1872.
Königl. Appellations - Gericht.An (gez.) von Brauchitsch.
das Kuratorium der von Schiverin'sehen Familien-Stiftung
zu Händendes Herrn G rafen von Schwerin
Hochgeboren auf
Göhren.
Nach einem Druckexemplar der abändernden Bestimmungen im Besitze der Familievon Schwerin.
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