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3 (1878) Urkundenbuch zur Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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§35.

Die Kuratoren sind berechtigt, die Geschäfte unter sich zu vertheilen und sichzur Ausrichtung einzelner Geschäfte auch gegenseitig zu substituiren oder Dritte zubevollmächtiqen.

§ 36.

Alljährlich legt das Kuratorium Rechnung über die Stiftungsverwaltung und em-pfängt Decliarge vom Familienrath.

§37.

Alle Aemter der Familienstiftung werden unentgeltlich verwaltet, auch Reisekostensind nicht zu vergüten und nur baare Auslagen, welche bei der Verwaltung der Stif-tung erwachsen, sind aus den jährlichen Revenuen vorweg zu erstatten.

Art. V.

Beaufsichtigung der Stiftung.

§38.

Die Stiftung und ihre Verwaltung steht unter der Oberaufsicht des KöniglichenAppellations-Gerichts zu Stettin.

Diesem Gerichte soll von dem Kuratorium jährlich eine Uebersicht des Bestandesdes Stiftungsvermögens und der daraus gewährten Beneficien eingereicht werden.

Schlussbestimmunq en.

$39.

So lange noch ein Mitglied der Familie von Schwerin, welches diesen Namen,Schild und Wappen der Familie führt, vorhanden ist, dürfen die Fonds der Stiftungund ihre Revenüen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

§40.

Nach gänzlichein Erlöschen des gesammten von Schwerin''sehen Geschlechts solles dem derzeitigen Allerhöchsten Landesherrn anheimgestellt werden, über die Verwen-dung der Stiftungsfonds und ihrer Revenüen zu einem den Grundideen der Stiftungmöglichst entsprechenden wohlthätigen Zwecke nach eigenem Allerhöchsten Ermessenzu verfügen.

Es soll aber auch in diesem Falle dem ungetheilten Stiftungsfonds der Namevon Schwerin'sehe Stiftung"

erhalten werden.

Diese Stiftungs-Urkunde habe ich zum Zeichen meiner Genehmigung eigenhändigunterschrieben und mit meinem Wappen untersiegelt.

Janow den ein und zwanzigsten Juli Eintausend Achthundert und Sechzig.

(gez.) Landschaftsrath Wilhelm Ludwig von Schwerin

auf Janow.

(L. S.)

Anclam den ein und zwanzigsten Juli Eintausend Achthundert und Sechzig.

Vor dem unterschriebenen, hier wohnhaften Notar, Rechtsanwalt und JustizrathFriedrich Wilhelm Billerbeck erschien persönlich und dispositionsfähig bekanntder Königl. Landschaftsrath Rittergutsbesitzer Herr Wilhelm L,udwig von Schwe-rin aus Janow.

Derselbe producirte die vorstehende Urkunde betreffend die Konstituirung einer

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