Alexander Freiherrn von Spaen, als dessen Gemalin sie im Alter von 77 Jahren am 15./26. October 1692zu Cleve starb.
Von den sechzehn ihm in den ersten beiden Ehen geborenen Kindern überlebten ihn neun, deren Erbeer in seinem am 10. October 1679 errichteten Testament 1 ) bestimmte. Seine Hinterlassenschaft war einesehr bedeutende und das Wichtigste über seine Besitzverhältnisse soll hier zusammen gestellt werden:
Sein väterliches Erbtheil in den Altwigshagenschen Gütern, welches ihm 1652 in Folge des 4brüderlichen Theilungsvergleiches 2 ' zugefallen war, hatte er 1654 an seinen Bruder Bogislav (Taf. XYII. 8)verkauft, 3 ' welcher auch den Antheil an den angefallenen Lindstedtschen Lehen zu Altwigshagen 4 ' übernahm.Um sich ungetheilt dem Dienst des Kurfürsten zuzuwenden, verweigerte er die von Schweden geforderteHuldigung und gab 29. Juni 1663 freiwillig auch alle Anwartschaften auf die altväterlichen Lehen auf, 5 )wogegen ihm der Kurfürst unter dem 24. Juli 1663 verhiess, ihn bei demjenigen, was er in seinen Landenkäuflich oder durch Kurfürstliche Gnade an sich bringen werde, kräftiglich zu mainteniren und zu schützen. 6 >Durch Kauf hatte er bereits 1649 von seinem Schwiegervater Manasse von Schlabrendorf die GüterDrewitz und Kudow erworben, 7 ) zu denen er 1658 noch weitere Antheile, 8 > sowie 1659 das Dorf Berg-holz im Zauchischen Kreise kaufte. Er verkaufte jedoch diese gesammten Güter 1662 an den Kurfürsten, 9 'welcher ihm 1663 für eine Restforderung aus Drewitz den Niessbrauch des Dorfes Eosenorth im Am t,Schippenbeil in Ostpreussen 10 ) für sein und seiner Gemalin 11 ) Lebzeiten verschrieb.
Um das Jahr jiiäg- foach Anderen 1654) hatte er demnächst die im Prenzlauer Kreise belegenen undder Familie von Blanckenburg von Alters her gehörigen Wolfshagenschen Güter aus den Händen derGläubiger gekauft und war mit denselben belehnt worden. 12 ) Dieselben bestanden damals aus: Wolfshagen,Schlepkow, Hetzdorf, Hildebrandshagen, Damerow und dem Städtchen Fürstenwerder. In den wirklichenBesitz dieser Güter trat er jedoch erst nach völliger Befriedigung der Blanckenburgischen Gläubiger durchVerordnung des Kammergerichts vom 5. October 1670. 13 )
Die ansehnlichste und bedeutendste Besitzung des Oberpräsidenten aber bildeten die Alt-Landsber-gischen Güter, welche — im Barnimer Kreise der Mark Brandenburg belegen — nach und nach vonihm erworben wurden: so 1650 Buhlsdorf von Botho von Trott, 1652 Klein-Schönebeck vom Rath ErasmusSeidel, 1654 von Hilmar von Krummensee die Güter Alt-Landsberg, Werneuchen, Krummensee, Wegendorff'(Wedigendorf), Buchholz und Seefeld, welche Gesammt-Begüterung am 3. October 1654 vom Kurfürstenmit den Vorrechten einer Herrschaft ausgestattet wurde. 14 ) Dazu kaufte der Freiherr 1655 Hönow; 1656schenkte ihm der Kurfürst zur Verbesserung der Landsbergschen Herrschaft Alles, was er in den DörfernHönow und Seeberg besass, nebst Antheilen in Rehfeld, Hennickendorf und Werder; ferner kaufte er 1658Neuenhagen, 15 ) 1658 und 1660 Eggersdorf, 1663 den Gross - Stinitz - See bei Tassdorf, 16 > 1667 Seeberg undhalb Hohenstein, dessen andere Hälfte er, 1676 erwarb, 1668 halb Tiefensee, 1670 Zülsdorf, 1671 Freuden-berg, 1672 Antheile in Wustrow und Parun; dazu verlieh ihm 1672 der Kurfürst auch noch die für ver-fallen erklärten von Barfuss'schen Lehen 17 ) Hohen- und Nieder-Predikow mit Grunow. Am 3. August 1672erhielt er dann endlich einen Gesammt-Lehnbrief über die Herrschaft Alt-Landsberg, 18 ) welchen, zu-gleich mit dem goldenen Erbkämmerer-Schlüssel, der Kurfürst ihm am 7. August persönlich übergab.
Mit dieser Herrschaft, welche nach dem Recht der Erstgeburt vererbt werden sollte, vereinigte erspäter auch noch den ihm 1672 verliehenen Antheil an den Kalksteinbrüchen von Rüdersdorf, das 1674gekaufte Gut Petershagen, sowie den später erworbenen Besitz von Gross-Barnim, Blumenthal, Bruchmühl,Vogelsdorf und Walkmühle.
Bereits am 2. August 1657 hatte er zu Alt-Landsberg eine reformirte Gemeinde, Kirche und Schulegestiftet 19 'und gleichzeitig den Bau eines neuen grossartigen Schlosses begonnen, dessen Kapelle 17. August1662 eingeweiht wurde, und welches er mit prächtigen Gärten umgab. 20 '
1) U. B. II. 649. Dies Testament ist höchst beachtenswerth, da es einen Einblick in des Oberpräsidenten edle Denkungs-weise gewährt. 2) U. B. II. 610. 3) U. B. II. 612. 4) U. B. II. 611. Vgl. Taf. X. 8. 5) Vgl. U. B. II. 638 und 651.Er erscheint daher auch nicht im Lehnbrief von 1673. Vgl. U. B. II. 642. 6) Orlich III. S. 167. No. 172. 7) U. B. II. 607.8) U. B. II. 620. 9) U. B. II. 627, 628. 10) U. B. II. 629. 11) Die ihn überlebende dritte Gemalin hatte nicht denNiessbrauch, daher Rosenorth in seinem Testament nicht mehr erwähnt ist. 12) Ein Lehnsrecht auf Wolfshagen steht keinemanderen Zweige der Schwerinschen Familie zu. Kurfürstl. Ordre vom 20. November 1693. 13) Archiv in Wildenhoff IV. vol. 69No. 11. 14) U. B. II. 615. Vgl. U. B. II. 638. — Berghaus, Landbuch der Provinz Brandenburg II. S. 408. — SchwerinschesHausbuch in Alt-Landsberg. 15) Fidicin I. S. 91. 16) U. B. II. 630. 17) Im ständischen Archiv zu Berlin, Adelssachen,Specialia, Barfuss, befindet sich: des Generals von Barfuss Denkschrift vom October 1858, welche Angriffe gegen den Erwerb dieserLehen zur Herrschaft Alt-Landsberg enthält. 18) U. B. II. 638. 19) U. B. II. 617. Vgl. U. B. II. 649 auf S. 479. 20) Gähde,Geschichte der Stadt Alt-Landsberg, Halle 1857. — Beschreibung von Alt-Landsberg in Kunstmanns Beiträgen zur Geschichtederer von Schwerin, Mscpt., wovon Abschrift in Göhren. — Berghaus, Landbuch. — Zahlreiche Schriftstücke über Alt-Landsbergbefinden sich im Familien-Archiv zu Wildenhoff in Preussen.
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