Bald darauf aber fiel er, noch nicht ganz hergestellt, in schwere Krankheit zurück, während welcherder Kurfürst und die Kurfürstin ihn wiederholt besuchten, und welcher er, im 56. Jahre seines Alters, am16. Januar 1678 zu Stettin erlag, woselbst er auch am 28. Mai j. J. beigesetzt wurde.
Seit 10. December 1652 war er Ritter des Johanniter-Ordens, und ward 11. Mai 1658 Comthurund Landvogt zu Schievelbein. 1 ' Am 19. Mai 1667 hatte ihn Prinz Friedrich (der nachmalige ersteKönig von Preussen) in den von ihm gestifteten Orden de la generosite aufgenommen.
Vermalt hatte er sich im Jahr 1656 auf dem Kurfürstlichen Schloss zu Cölln an der Spree mit derHofdame der Kurfürstin, Sophie Elisabeth von Klitzing, einer Tochter des Kurbrandenburgischen undKursächsischen Generallieutenants Hans Caspar von Klitzing, Erblierrn auf Walsleben, Bliesen, Brahme undGlienicke und der Anna Margarethe geb. von Hacke a. d. H. Briesen (nachmals vermälten Gräfin zu Lynar).Sie überlebte ihren Gatten, der sie in seinem Testament reichlich bedachte und starb erst zu Cassel imJahr 1712.
Diese Ehe war ohne Nachkommen. Dagegen hatte der General zwei seiner Bruder-Söhne adoptirt,nemlich Otto's jüngsten Sohn, Freiherrn Johann Bogislav (Taf. XVIII. 12), und des Philipp Julius Sohn,ebenfalls Johann Bogislav mit Namen (Taf. XX. 1). In seinem Testament 2 ' bestimmte er dem Ersterendie Güter Zuchen und Schübben, dem Letzteren im Voraus 8000 Thaler; seiner Frau Einkünfte aus be-stimmten Gütern, welche im Uebrigen mit allen anderen seinen beiden genannten Brüdern zufielen.
Sein hinterlassenes Vermögen war nicht unbedeutend. Von den väterlichen Gütern hatte er 1652 beider Erbtheilung mit seinen Brüdern 3 ) erhalten: in Altwigshagen den grossen Kittersitz, welchen sein Vaterbewohnt hatte, nebst den dazu gehörigen Hufen, sowie die Antheile an Demnitz und Lühs. Dazu kaufteer 1654, unter Zustimmung seines Bruders Philipp Julius, das seinem Bruder Otto zugefallene väterlicheErbtheil: 4 ' in Altwigshagen den sogenannten Henning von Schwerins Antheil, nebst Antheil an Ducherow.Endlich erhielt er nach dem Aussterben der von Lindstedt, in deren Hagensche Lehen die Schwerine folgten,und nach abgeschlossenen Vergleichen 5 ' dieserhalb, noch weiteren Besitz in Altwigshagen, nemlich das Lind-stedt'sche Schloss daselbst nebst zugehörigen Hufen, ferner Antheile in Demnitz, Ducherow, Lübs und Neuen-dorff. Auf diese Weise war er in den Besitz der gesammten Altwigshagenschen Güter — mitAusnahme dessen, was von dem Lindstedt'schen Antheil an Anton Dettlof von Schwerin auf Löwitz (Taf. X. 8)gelangt war — gekommen.
Durch seine dienstlichen Verhältnisse aber an Hinterpommern gebunden, war ihm die Lage seinerBegüterung sehr unbequem und — mit Ausnahme der Antheile in Neuendorf und Ducherow, welche er seinemBruder Philipp Julius überliess — vertauschte 6 ' er daher 1658 dieselbe mit Georg Friedrich von Borckegegen dessen im Schievelbeiner Kreise belegenen Wopersnowschen Güter. Hierzu kaufte er zunächst1658 auch das Lehngut Liepz 7 'und ward mit diesem, wie auch mit Wopersnow 1658 und später förmlichbelehnt. 8 ' 1659 genehmigte der Kurfürst den grössten Theils schon erfolgten Ankauf der ZuchenschenGüter: 9 ' Zuchen, Wusseken, Schübben, Eepkow und Kleist, und ebenso wurde er erst 2. Januar 1670 mitden schon früher erworbenen Gütern (über welche er Tags zuvor auch bereits im Testament verfügt hatte)belehnt: 10 'Wisbur und Seidel, ferner was er in Zuchen, Schübben und Repkow zugehandelt, Mocker,6 Bauerhöfe in Steglin, Lassehn, Strachmin, Thunow mit Streckentin und Geritz, und Schellin.
Von diesen Gütern erhielt, wie schon gesagt, sein Adoptivsohn (Taf. XVIII. 12) Zuchen und Schübben.Seine Brüder verglichen sich zu Rügenwalde 20. September 1678 dahin, dass Otto (Taf. XVIII. 1) Lassehne,Thunow, Streckentin, Geritz, Repkow und Larss wählte, u ' während Philipp Julius (No. 5) Wopersnow undLiepz, Mocker, Wisbur, Steglin, Seidel, Schellin und Strachmin erhielt.
2 Höfe in Klemzow, welche Bogislav gelegentlich anstatt baarer Zahlung angenommen hatte, hatte er1665 wieder verkauft. 12 ' Dagegen besass er noch ein Haus inKolberg und einsinStettin. 13 ' Letzteres,das des Ticenius genannt, hatte vormals den Herzögen von Pommern gehört und war als ein Domainstück demKurfürsten anheimgefallen, welcher ihm dasselbe im October 1677 im, Lager vor Stettin schenkte, 14 ' inRücksicht auf seine sonderbahre, unsz undt unserrn churhause von vielen jähren her unterthänigste treugeleistete dienste.
Bereits 1676 im Feldlager vor Anclam hatte ihm der grosse Kurfürst das wieder eroberte Haus Span-tekow mit allem Zubehör verliehen, 15 'wie es vor dem Kriege die Grafen von Steenbock von der KroneSchweden besessen. Auch war seinen Brüdern die Mitbelehnung an Spantekow, für diesem, ein altadeliches
1) Vgl. auch ü. B. II. 619. 2) ü. B. II. 647. 3) U. B. II. 610. 4) U. B. II. 612. 5) U. B. II. 611, 621, vgl. ü. B.
S. 451. Anm. 1; auch Taf. X. 8. 6) Nach Adelung-Sprengel, Mscpt., so auch Brüggemann. Vgl. U. B. II. 648. 7) U. B.
II. 619. 8) U. B. II. 622, 653. 9) ü. B. II. 623. 10) ü. B. II. 648. 11) Vgl. ü. B. II. 649. 12) U. B. II. 632. 13) U. B.
II. 647. 14) U. B. II. 646. 15) U. B. II. 645.