Was Ewig ist besteht, was Zeitlich, das verdirbt,
Drumb sehn man sich dahin, da niemand nicht mehr stirbt,
Da man von keiner Klage
Noch Trawren weis noch hört,
Des Todes bitter Plage
Niemand sein Frewd verstört.
Dahin, 0 liebe Seel, bist du nun schon versetzt,
Da dich kein Unglück mehr, noch einig Leid verletzt,
Der Körper in dem GrabeMit Erden zugedecktWartt auff die selig Gabe,
Dass er werd außerweckt.
Dahin wir seufftzen all: Vnd weil wir wolten gernEin jeder bald dahin. zu vnserm Haupt vnd HErrn,
Wer wolte dir nicht gönnen
Diss höchst seligste GuthWomit im Leid wir können
Auff richten Hertz vnd Mutht
Derselbe Freund hielt ihm am 9. December 1634 eine lateinische Gedächtnissrede in der Universität zuGreifswald. 1 ) Vivigenz Leiche ward am 8. April 1635 im Erbbegräbniss zu Spantekow beigesetzt.
Spantekow, welches sich seit dem Tode seines Bruders Joachim Valentin 1632 ganz und mit allenZugehörungen in seinem Besitz befand, verblieb nach seinem Tode zunächst in den Händen seiner Mutter,ging dann an seinen Schwager, den Grafen von Steenbock (No. 54), über, und gelangte erst nach fast200 Jahren, im Jahr 1833, in den Besitz der Schwerinschen Familie zurück. 2 )
Ueber den gesammten Nachlass des Vivigenz ward am 27. Januar 1635 zu Spantekow ein genauesInventarium aufgenommen. 3 >
54. Catharina.
1637—1655.
(Tochter von No. 23.)
geboren zu Beseritz in Meklenburg, vermälte sich 1637 mit dem nachmaligen Königlich SchwedischenReichs-General-Feldzeugmeister, Ober-Befehlshaber in Pommern, Gouverneur zu Riga und über Ingermann-land, Erich Grafen von Steenbock, Grafen von Bogesund, Freiherrn von Oerenstein, Lehnsherrn aufKronenbecke, Torpe u. s. w., welcher am 20. Mai 1612 zu Stockholm geboren, im März 1659 beim Sturmauf Kopenhagen fiel. Catharina starb bereits zu Ostern 1655, nachdem sie 3 Söhne und 10 Töchter geborenhatte. Ihr Gemal verheirathete sich nach ihrem Tode in 2. Ehe mit Occa Johanna Gräfin von Rip-perda.
Der Graf von Steenbock ergriff wegen angeblich bedeutender Ansprüche den Pfandbesitz der Spante-kowschen Güter und behauptete sich darin ungeachtet der Protestationen des von Schwerinschen Ge-schlechts. Am 30. März 1654 ward ihm von der Königin Christina von Schweden sogar eine Assecurationertheilt, worin attestirt ist, dass er wegen Abtragung von grossen auf den Gütern haftenden Schulden,Wiedereinrichtung der verfallenen Ländereien und seiner Frauen mütterlicher Erbschaft und Ehesteuer141000 Thaler an den Gütern zu fordern habe und dass die von Schwerinsche Familie nur nach Tilgungdieser Schuld von ihrem Reluitions-Rechte Gebrauch machen könne. 4 ) Wie schon gesagt, gelangte Spante-kow erst nach fast 200 Jahren wieder in den Besitz der Schwerinschen Familie.
1) Trauergedicht und Gedächtnissrede sind 1634 in Greifswald bei Jacob Jaeger gedruckt. Ebendaselbst ist auch 1636
die Leichenpredigt gedruckt, welche Joachim Schröder, Pfarrherr zu Spantekow, gehalten hat. 2) Vgl. Theil I über den Spante-
kower Prozess. — Sammlung der wesentlichsten Actenstücke und Urkunden über die Reluition von Spantekow, von G. C. F. Ku-
nowski; als Manuscript gedruckt. — Vgl. auch Taf. XII. 11. 3) U. ß. II. 603. 4) Kunowski, a. a. 0.
183