anderen Schwiegersohn, Dubslav von Eickstedt (vgl. No. 28), 6000 Gulden gegen Verpfandung des GutesHohenholz vorstreckt. 11 Sein Neffe Georg Ernst (No. 19) verpfändete ihm 1612 sein Ackerwerk Bollentinfür eine Schuld von 700 Gulden.^) Dem Herzog Philipp Julius von Pommern bescheinigte Joachim am25. Juli 1616 den Empfang von 60 Thalern Zinsen für ein geliehenes Kapital von 1000 Thalern, dessenRückzahlung am 28. Januar 1618 durch den fürstlichen Rentmeister zu Uckermünde aus der Land- undAusreiter-Steuer erfolgte, 3 ) nachdem schon am 25. October 1617 der Herzog die Wiedererstattung der Schuldvon 4000 Gulden an Kapital und Zinsen aus dem Landkasten befohlen hatte.
Zu wohlthätigen Zwecken (ad pias causas) setzte Joachim in seinem, aus Putzar vom Mai 1618 da-tirten, Testament 4 ' verschiedene Vermächtnisse aus: so erhielt die Universität Greifswald 500 Gulden, dassdavon ein nominirt Studente in der Communität daselbst frey gehalten werde ; den beiden Pfarrkirchen zuAnclam wurden 400 Gulden bestimmt, der Stadtschule daselbst 200 Gulden, den drei Armenhäusern oderHospitälern 150 Gulden, und den Anclamer Currende-Schülern 100 Gulden; die Kirchen zu Putzar, Spante-kow, Wussecken, Stretense, Zinzow, Iven, Drevelow und Sarnow bekamen 850 Gulden zur Verbesserung desGehalts und zur Erhaltung der Kirchengebäude.
Ueber die Ausstattung seiner Töchter wird bei diesen berichtet werden. Seine Enkel erhielten beiseinem Tode jeder ein Pfund Silber. 5 ' Von einem kostbaren goldenen Halsbande mit Edelsteinen erbte seineSchwiegertochter Catharina, die Frau seines Sohnes Eüdiger (No. 23), drei Stücke; 6 ' von den anderen er-fahren wir nicht, wohin sie gekommen.
Bald nach Errichtung des eben erwähnten Testaments im Jahre 1618, dessen Aufstellung er schon imHinblick auf sein itziges hohes Alter und die oft vorstossende schwere Leibes Unvermögenheit und Krankheitunternahm, scheint Joachim auch gestorben zu sein; vermuthlich erfolgte dann auch die Beisetzung seinerLeiche, seinem letzten Willen gemäss, im Erbbegräbniss zu Putzar.
Joachim war vermält 7 ' mit Catharina von Neuenkirchen, einer Tochter des Rüdiger von Neuen-kirchen auf Mellentin und der Ilsabe geb. von Eickstedt a. d. H. Rothen-Clempenow. Dieselbe erscheintbereits am 16. Januar 1583 als Jochim von Schwerins fraw uff Puzar im Spantekower Kirchenbuch unterden Pathen der Elisabeth von Schwerin (No. 31).
11. Henning.
1562.
(5. Sohn von No. 5.)
ward am 28. October 1562 auf der Universität Greifswald eingeschrieben, 8 ' zugleich mit seinen beiden jün-geren Brüdern, war aber 1575, beim Tode seines Vaters, nicht mehr am Leben, und wird daher am 4. Juli1576, an welchem Tage seine Brüder die väterlichen Lehen empfingen, seiner nicht mehr gedacht. 9 '
12. Bernhard (Bernd).
1562 — 1592.
(6. Sohn von No. 5, Vater von No. 31 bis 34.)
studirte 1562 in Greifswald, ging dann auf Reisen und hielt sich längere Zeit in Venedig auf, wo damalsKunst und Wissenschaft in der höchsten Blüthe standen. 1575 fiel ihm in der väterlichen Erbschaft derhalbe Besitz von Spantekow zu, dessen andere Hälfte sein ältester Bruder Dietrich (No. 7) erhielt. Mitseinen Brüdern gemeinsam wurden ihm am 4. Juli 1576 die väterlichen Lehen ertheilt. 10 ' Später wurde erFürstlich Pommerscher Rath und ward am 9. März 1581 von der Wolgastischen Landschaft neben Anderenzum Einnehmer der zur Tilgung der Polnischen Schuldsache bewilligten Steuer erwählt. 11 ' 1587 wohnteer der Verhandlung wegen Wiederaussöhnung der Stadt Stralsund mit dem Herzog Ernst Ludwig bei, ward
1) Berghaus, Landbuch, Th. II. Bd. 2. S. 1688. 8) Berghaus, Landbuch, Th. II. Bd. 1. S. 375. 9) U. B. II. 582.
4) Aus dem Anclamer Stadt-Archiv. Das Testament ist abgedruckt bei Kirstein, die Werke der Wohlthätigkeit in Anclam, 1861,
S. 61 ff. 5) U. B. II. 603 auf Seite 427. 6) U. B. II. 603 auf Seite 428. 7) Ein lateinisches Gedicht auf diese Vermälung
findet sich in Johannes Seccervitii Pomeraneidum libris quinque , üb. III. p. 127; Abschrift und Uebersetzung davon in Adelung-
Sprengel, Mscpt, Anhang No. 4. 8) Album der Universität: Hemringus, Bernhardus, Ludolfus a Swerin, fratres, filii nobiliss. et op-
timi viri Udalrici a Swerin. 9) U. B. II. 546. 10) U. B, II. 546. 11) U. B. IL 548.