Cummerow. 1 ' Zum letzten Mal begegnen wir ihm im Jahr 1609, in welchem er dem Vertrage der HerzögeBogislav und Philipp Julius wegen des Fürstenthums Stettin beiwohnte. 2 '
Jahr und Tag seines Todes sind nicht aufgezeichnet; erst im Lehnbrief von 1626 wird er urkundlichals verstorben bezeichnet. 3 '
Seine Gemalin war seit etwa 1568 Katharina von Waldenfels, Tochter des Jürgen von Waidenfelsauf Plage (Plaune) in der Grafschaft Mansfeld und einer geb. Gans zu Putlitz.
10. Joachim.
1551 -1618.
(4. Sohn von No. 5, Vater von No. 22 bis 30.)
studirte 1551 auf der Universität Greifswald; lebte dann zu Stettin am Hofe des Herzogs Johann Friedrichals dessen Kammerjunker, später Kämmerer (Kammerherr), und erscheint in den Jahren 1567 bis 1574mit dieser Bezeichnung als Zeuge in zahlreichen Urkunden, 4 ) mehrfach gemeinsam mit seinem Vater, demGrosshofmeister, und seinem ältesten Bruder Dietrich.
Bei seines Vaters Tode, 1575, fielen ihm, als gemeinsamer Besitz mit seinem Bruder Ludolf, dieGüter Putzar, Glien, Zinzow, Rubenow etc. zu, und nahm er seitdem seinen Wohnsitz hauptsächlichzu Putzar, woselbst er sich im Jahre 1580 — dicht neben dem von seinem Vater erbauten und von seinemBruder Ludolf bewohnten Schlosse — ein eigenes Schloss erbaute. Am 4. Juli 1576' empfing er in Wolgastzugleich mit seinen Brüdern die väterlichen Lehen. 5 ' Am 29. August 1582 wohnte er der, auf Befehl desHerzogs Ernst Ludwig abgehaltenen Visitation der Kirche zu Boldekow 6 ' bei und war am 29. Juli 1592Einer der 9 Edelleute, welche den Zug der Leichen-Prozession des Herzogs Ernst Ludwig eröffneten.
Auch ihm fiel 1594 ein Antheil an Spantekow aus der Erbschaft seines Bruders Bernd zu und soward auch er in den unglücklichen Bruder-Zwist verwickelt, von dem bei Dietrich (No. 7) und bei Ulrich(No. 9) ausführlicher berichtet ist. Wenngleich Joachim bei demselben nicht so heftig, als die beiden ebengenannten Brüder, betheiligt war, so klagt doch auch er am 6. Juli 1602 darüber, was für turbation, ge-waldt, übergrossen Schaden, Schimpff, Ungelimpff, und ungelegenheit ihm Dietrich zeitliero zugefügt, ihn auchdes Hauses Spantkow de facto entsetzet, und bittet um Abstellung. Dabei klagt er nicht minder Schlimmesauch über Dietrichs Frau. Und am 13. Juli des gedachten Jahres beklagt er sich abermals wegen seinesBruders Dietrich beharrlichen Frevels und thätlicher Zunötliigung.
Am 13. October 1601 leistete Joachim, zugleich mit seinen Brüdern, dem Herzog Philipp Julius denLehnseid zu Anclam und erhielt darauf am 18. Januar 1602 die Bestätigung seiner Lehne. 7 '
Seine Vermögens-Verhältnisse waren sehr günstige. 8 ' Er scheint in der väterlichen Erbschafthauptsächlich mit Geld abgefunden zu sein, während seine Brüder mit grösserem Grundbesitz ausgestattetwurden. Eine weise Sparsamkeit und vorzügliche Wirthschaft trug dazu bei, das bedeutende Vermögen zuerhalten und noch beträchtlich zu vermehren. So war er im Stande, erhebliche Summen auszuleihen undfür solche Bürgschaft zu leisten, in freigebiger Weise für Kirchen, Schulen und Armenhäuser zu sorgen,seine Töchter glänzend auszustatten und seine Söhne als reichbegüterte Männer zu hinterlassen.
In Kürze geben wir nachstehend einige Nachrichten über seine Geldverhältnisse:
Er lieh 1592 an Wedige Maltzan auf Grubenhagen 4000 Gulden Meklenburgsche Währung, 9 ' 1598an Balthasar Wulff zu Reltzow 300 Gulden, 10) und 1603 dem Herzog Bogislav 1000 Gulden; im letztge-dachten Jahr gehört er auch zu den Bürgen des Herzogs Philipp Julius für eine Schuld von 2200 Gulden; 11 'an Liborius von Sparr zu Greiffenberg, welcher ihm bereits 240 Gulden an zweijährigen Zinsen schuldete,lieh er 1607 wiederum 2000 Gulden und erhielt von demselben 1608 abermals eine Schuldverschreibungüber 213 Thaler; 12 'seinem Schwiegersohn Joachim von Eickstedt (vgl. No. 29) gab er im Jahr 1610 gegenVerpfandung dessen Rittergutes Wollin 8000 Gulden und 1613 noch 3000 Gulden. 13 ' Im letzteren Jahr leihtJoachims eheliche Haussfrawen demselben Schuldner 2000 Gulden, u 'während Joachim selbst 1611 seinem
1) Berghaus, Landbuch, Th. II. Bd. I. S. 375. 2) Cramer, Kirchen - Chronik, IV. S. 138. — Handschriftl. Urkunden der
Stadt Anclam. S. 118. 3) U. B. II. 591. 4) U. B. II. 525. 5) U. B. II. 546. 6) Kirchen-Buch zu Boldekow. Es heisst da-
selbst u. A.: Das Kirchen-Lehn zu Boldeckoiv gehöret Alexander von Eickstetten, wie er dasselbe von Kühne Hahnen an sich gebracht.
Aber das Kirchenlehn zu Zinzow und Rubenow höret Jochim und Ludolph von Schwerin auf Putzar Erbsessen. 7) U. B. II. 561, 563.
8) In seinem Testament (vgl. Anm. 4 auf S. 168) sagt Joachim selbst: Nachdem ich von dem lieben Gotte reichlich mit zeitlicher
Nahrunge (welches ich billig mit dankbarem Herzen erkenne) gesegnet. 9) U. B. II. 552. Wedige Maltzan bezeichnet bei dieser
Gelegenheit Joachim als seinen Oheim. 10) U. B. II. 560. 11) U. B. II. 567. 12) Kammergerichts - Copiar. No. 122. fol. 6.
13) U. B. II. 574, 578. 14) U. B. II. 577.