1590 Hauptmann zu Ueckermünde und Torgelow, und mituntersiegelte am 26. Februar 1591 denGrenzrecess zwischen Pommern und Meklenburg. 1 ' Am 29. Juli 1592 war er bei dem Leichenbegängnissdes Herzogs Ernst Ludwig zu Wolgast zugegen, und ward darauf am 25. November desselben Jahres vomHerzog Bogislav, als Vormund des Herzogs Philipp Julius, zum Regierungsrath ernannt. 2 ' Bald darauf starber; 1593 wird im Spantekower Kirchenbuch seine Wittwe erwähnt, und zu derselben Zeit wurden seine hin-terlassenen Güter die Veranlassung zu jenem langwierigen unglückseligen Bruder-Streit, dessen ausführ-licher bei Dietrich (No. 7) gedacht ist.
Die soeben erwähnte Wittwe Bernds war dessen zweite Frau. Er hatte sich in erster Ehe schon am15. December 1577 zu Spantekow 3 ' vermält mit Dorothea von Linstow, Tochter des Meklenburgischen Hof-marschalls Christoph von Linstow auf Lütkendorf und der Margarethe geb. von Behr. Dieselbe scheint baldnachher gestorben zu sein; von Kindern aus dieser Ehe ist uns Nichts bekannt geworden. Schon um dasJahr 1582 verheirathete sich Bernd in zweiter Ehe mit Anna von Kohr, einer Tochter des Kurbranden-burgischen Hauptmanns der Grafschaft Buppin, Hans von Rohr auf Neuhaus, Freienstein, Schönberg undDambecke und der Dorothea 4 ' geb. von Finck a. d. H. Neuenhoff, Hänstorf und Konow. Sie war im Jahr1565 geboren, starb am 12. April 1616 und ward am 4. Juni in der Stadtkirche zu Wittstock begraben. 5 'Gemeinsam mit ihrer Schwester Dorothea, der Hausfrau Ludolfs (No. 13), führte sie im Jahr 1602 einenProcess wider Friedrich Heine, Bürgermeister zu Rostock, wegen geführter Vormundschaft. Bereits 1595hatte sie ihrem Verwandten Joachim von Finck 1000 Reichsthaler und 1000 Gulden Meklenburgscher Wäh-rung geliehen, wofür ihr derselbe seinen Rittersitz zu Neuenhoff' verschrieb; 1612 war die Schuld auf5000 Gulden gestiegen, und verpfändete der gedachte Schuldner nunmehr seiner freundlichen lieben Weschenaufs Neue sein Gut Neuenhoff nebst aller seiner sonstigen beweglichen und unbeweglichen Habe. Für2500 Gulden, welche sie dem Baron Jürgen Maltzan geliehen, wurde ihr 1613 die frauliche Gerechtigkeit,welche dessen Ehefrau Ilsabe von Owstien in seinen Gütern besass, verpfändet.
studirte 1562 in Greifswald, zugleich mit seinen Brüdern Henning und Bernhard (No. 11 und 12). Aus derväterlichen Erbschaft erhielt er 1575 gemeinsam mit seinem Bruder Joachim (No. 10) Putzar, woselbst erin dem von seinem Vater erbauten Schlosse seinen Wohnsitz nahm, 6 ' während Joachim sich dicht danebenein neues erbaute. Auch an den zu Putzar gehörigen Gütern Glien, Zinzow, Rubenow, u. s. w. hatte erAntheil und scheint auch er, wie Joachim, daneben noch mit Geld, zur Ausgleichung mit dem, den anderenBrüdern zu Theil gewordenen Grundbesitz, bedacht zu sein. Wenigstens vermochte auch er, seine Töchterreich auszusteuern und hinterliess seinen Söhnen ein hinreichendes Kapital, um diejenigen, welche nicht mitGütern versorgt werden konnten, mit Geld abzufinden. 7 '
Mit seinen Brüdern gemeinsam empfing Ludolf am 4. Juli 1576 die väterlichen Lehen. 8 ' Bei derKirchen-Visitation zu Boldekow 1582 war er durch den Pastor Knepel aus Putzar vertreten. 9 ' 1583, 1586und 1597 erscheint er unter den Taufzeugen im Spantekower Kirchenbuch. 1593 fiel ihm aus der Hinter-lassenschaft seines Bruders Bernd (No. 12) ein Antheil an Spantekow zu und ward auch er dadurch in denvielgedachten Bruder-Streit verwickelt. 10 '
1601 leistete er zu Anclam dem Herzog Philipp Julius den Lehnseid und erhielt am 18. Januar 1602die Bestätigung seiner Lehne. 11 ' Urkundlich erscheint er späterhin nicht mehr. Er soll noch 1607 am Lebengewesen sein; war aber 1615 jedenfalls todt.
1) U. B. II. 551. 2) U. B. II. 553. 3) Es ist dies die älteste in dem noch vorhandenen Spantekower Kirchenbuch ent-haltene Nachricht über die Schwerinsche Familie. 4) Dieselbe vermalte sich 1588 in zweiter Ehe mit Christoph von Wustrow.5) Daselbst befindet sich seitwärts des Hochaltars noch der wohlerhaltene Leichenstein, in dessen Mitte eine weibliche Figur imAnzüge damaliger Zeit dargestellt ist; zu beiden Seiten die Wappen: v. Schwerin, v. Rohr, v. Finck, v. Bülow, v. Linstow,v. Halberstadt, v. Viereck, v. Annfeldt, v. Oldenburg. Herum steht folgende Inschrift: Anno 1616 den 12. April umb 8 Auf denMorgen ist die Edle vile Eren dugentsame Fra Anna Rhorn, Bernhart von Schwerins Weilandt Fürstlich Pommerschen Rats, Haupt-mann auf Uckermundt und Torgelow, auf Spandtkoiv Erbses Selige hinterlassne Widtwe im Herrn selich entschlaffen, und den 4. Juniallhir unter diesen Stein erlich und nach adelichen Gebrauch begraben worden, ieres Alters 51 Jar. Der liebe Godt verleie ihr und unsallen eine fröliche Aufersteung. 6) Es ist dies das auch gegenwärtig (1876) bewohnte Schloss. Vgl. Taf. XII. 48. 7) Vgl. No. 37.8) U. B. II. 546. 9) Aus dem Kirchenbuch zu Boldekow. Vgl. No. 10. 10) Vgl. No. 7. 11) U. B. II. 561, 563.
13. Ludolf.
1560 — 1607.
(7. Sohn von No. 5, Vater von No. 35 bis 40.)
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