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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
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erlernen mögen, wasz kuvfftig zum regiment und befurderung der justicien in unsern landen dienlich. Die-ses Document, welches zugleich genaue Angaben über die zu gewährende Besoldung enthält, erwähnt auchbereits eine in Aussicht genommene Begleitung der Herzoge in fremde Lande und itzo in Frankreich.Dorthin begab sich denn auch Dietrich, nach einer Reise durch Deutschland und England, mit den beidenPrinzen, von denen Herzog Ernst Ludwig mit etlichen Pferden dem Könige Carl IX von Frankreich imsogenannten zweiten Hugenotten-Kriege, 1567 und 68, diente.') 1569, als Herzog Ernst Ludwig die Re-gierung antreten sollte, 2 ) kehrten die Herzoge mit Dietrich nach Pommern zurück. 3 )

Im folgenden Jahre, am 28. April 1570, ward er zum Reichstage mitverordnet,und unterschrieb,nebst dem Rath Christoph Budde, im Auftrage des Herzogs den Reichsabschied zu Speier. 5 )

Bis zum Jahr 1574 erscheint Dietrich in zahlreichen Urkunden als Zeuge, 6 ' vielfach gemeinsam mitdem Grosshofmeister, seinem Yater. Insbesondere aber ist er Seitens seines Vaters am 5. März 1569 beiErtheilung des Lehnbriefes, in welchem auch der Tausch einer Hufe zu Bartow gegen Besitz in Wodargbestätigt wird, 7 ) als Zeuge hinzugezogen worden. Aus dem Umstände, dass im Jahr 1571 bei Dietrich'sName ausdrücklich der Zusatz: zu Spantko gesessen gemacht wird, schliessen wir, dass ihm bereits zu jenerZeit von seinem Vater ein Theil des dortigen Besitzes eingeräumt sei und er dort zeitweise seinen Wohn-sitz gehabt habe.

Nach dem 1575 erfolgten Tode seines Vaters fiel ihm in der Erbschaft die eine Hälfte der Festungund des Gutes Spantekow zu, während sein Bruder Bernhard (No. 12) die andere Hälfte erhielt. Ausser-dem bekam er die Güter Japenzin und Dennin und den einen Ritterhof zu Iven. Da er ausserhalblands war, als seine Brüder am 5. Juli 1576 zu Wolgast die Verleihung der väterlichen Lehen nachsuch-ten, 8 ) so baten jene gleichwohl darum, auch ihm die Lehen zu ertheilen; doch ward diesem Wunsche nichtgewillfahrt: weil die zeit, so in den Rechten zu entfahunge der lehne verordnet, noch nit verflossen, würdederselbe solclis auch innerhalb der zeit wol gebührlich bei i. f. g. 9 ) zu suchen wissen. Am 16. Juli 1576empfing auch er, nach geschworener Lehnspflicht, seine Lehen zu Wolgast.

Wegen der Spantekowschen und Ivenschen Gehölze führte Dietrich 1578, gemeinsam mit seinem BruderBernhard (No. 12), wider ihren Bruder Ulrich (No. 9) beim Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar einenProzess, über dessen Ausgang wir jedoch Nichts erfahren.

Aber das Kaiserliche Kammergericht sollte sich noch vielfach mit Dietrichs Angelegenheiten zu be-schäftigen haben. Wie es scheint, war Dietrich von ausserordentlich lebhafter, ja hitziger Gemüthsart, dabeivon festem, unbeugsamen Charakter und nicht gewillt, von seinen Rechten wirklichen oder vermeintlichen etwas zu vergeben. Es erklären sich wol daraus die mancherlei Streitigkeiten, in denen er mit seinenBrüdern lebte, und gewiss zum grossen Theil auch die Misshelligkeiten, in welche er um das Jahr 1580mit seinem Landesherrn, dem Herzog Ernst Ludwig, seinem ehemaligen Zögling, gerieth, bei dem er langeZeit in grossen Gnaden gestanden hatte. Dietrich fiel in der Folge in Ungnade, seine Güter wurdeneingezogen und er musste das Land räumen. Vermuthlich ging er darauf in Sächsische Dienste, denn 1582auf dem Reichstage zu Augsburg befand sich im Gefolge des Kurfürsten von Sachsen der KursächsischeRittmeister Dietrich von Schwerin, welcher mit dem in Rede stehenden identisch zu sein scheint.

Ueber die besondere Veranlassung zu der Herzoglichen Ungnade ist nichts Sicheres zu ermittelngewesen. Als Dietrich 1593 vom Herzog Bogislav seine Lehngüter wieder erhielt, heisst es in der betreffen-den Urkunde 10 ) nur, dass zwischen dem Herzog Ernst Ludwig und seinem lehenman Dietrichen von Schwerineine räume zeit hero beschwerlich peen undt irrungen furgefallen. Ob es in der That zu einem so hitzigenAusbruch der jedenfalls schon vorher durch andere Vorkommnisse und irrungen erregten Gemüther gekom-men ist, dass sich Dietrich in der Leidenschaft soweit sollte vergessen haben, über Tafel einst mit einemDolch nach dem Herzog zu werfen , wie Eltzow 11 ) dem Gerücht nach, sagt er bedenklich berichtet,müssen wir dahin gestellt sein lassen. Es wird erzählt, 12 > dass nach einem damals umgehenden Gerüchtdies die Ursache gewesen sein soll, dass der Herzog einen Verdacht blicken lassen, welchen er gegenDietrichs Vaters, des Grosshofmeisters, geführte Vormundschaft gehegt. Da nun dies dem Dietrich sehr zuHerzen gegangen, da er von der Sache eine ganz andere Ueberzeugung hatte, so habe er in der Eile seinenWiderwillen und seines Vaters Unschuld nicht ausdrücklicher zu Tage zu legen gewusst und dies ist auchsehr wahrscheinlich. Joachim von Wedeil K1) berichtet: Herzog Ernst Ludwig war mit einigen Unterthanen

1) Pauli, Allgem. Staatsgesch. VI. S. 375. 2) Vgl. Anm. 7 auf Seite 155. 3) U. B. II. 533. Am 5. März 1569 istDietrich bereits zu Wolgast als Zeuge bei Ausstellung einer Urkunde gegenwärtig. 4) Pomm. Provinz. Archiv Stettin A. P. I.Tit. 45. 5) Hoinkhusen, geneal. Notizen, im Archiv zu Schwerin. 6) U. ß. II. 525, 537. 7) U. B. II. 533. Vgl. No. 5.8) U. B. II. 546. 9) d. i. ihren fürstlichen gnaden. 10) U. B. II. 554. 11) Nach Adelung - Sprengel a. a. 0. 12) Adelung-Sprengel a. a. 0. 13) Pommersche Chronik, mitgetheilt bei Daehnert, Pomm. Bibliothek II. S. 81 ff.

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