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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
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er für dasselbe sogar eine gewisse Vorliebe gehabt zu haben; denn er legte daselbst ein neues Prediger-haus an, stiftete die Küsterei mit der Schule, und berief dorthin im Jahr 1566 aus besonderer Zuneigungden Pastor Joachim Klepel (oder Knepel) aus Gramzow.>

Zu Ulrichs väterlichem Erbe gehörte ferner noch einer der beiden Ritterhöfe zu Iven, 2 ) deren andererim Besitz der Linie Iven (Taf. VII) sich befand; 3 ) ferner Janow, Japentzin undDennin, 4 ' und endlichauch noch ein Antheil an Wo d a r g. 5) Letzteren vertauschte Ulrich im Jahr 1554 an den Herzog Philippgegen eine Hufe zu Bartow (Bertekow). 6 )

Durch Kauf erwarb Ulrich bereits vor dem 10. Juli 1533 von der Kirche zu Wusseken für500 Gulden Pommerscher Währung das Dorf Glien, 7 ) welches seitdem ein zu Putzar gehöriges Lehn blieb;und im Jahr 1549 die Schulenburgschen Lehngüter zu Müggenburg und auf der Tollense. 8) Zum An-kauf dieser letzteren bedurfte er vermutblich des Kapitals von *2500 Gulden, welche er 1549 gegen Ver-pfändung der Dörfer Iven und Janow von Jacob von Zitzewitz zu Muttrin aufnahm. Von diesem Letztge-nannten kaufte Ulrich im Jahre 1555 eine jährliche Hebung von 24 Gulden aus dessen Gütern für400 Gulden. 9)

Vor 1560 beanspruchte Ulrich auch Antheil an Gramzow, welches die Budden zu Nezow als Lehninne hatten, und war auch im Stande, diese Ansprüche geltend zu machen. 10 ) Schon 1560 hatte Ulrich da-selbst ein als Kirchenlehn ll > bezeichnetes Besitzthum.

Am 11. November 1566 erwarb Ulrich von seinen Vettern, den Söhnen des alten Hans von Schwerin(Taf. IX. 5), deren vollständigen Antheil an Schloss und Haus Altwigshagen und den zugehörigen Dörfernund Gütern für 6675 Gulden. 12 ) Die Wiedereinlösung dieser Güter sollte den gedachten Brüdern erst nachAblauf von 30 Jahren gestattet sein; nur dem in Preussen lebenden Jacob von Schwerin (Taf. IX. 9) alleinsollte dieses Recht auch früher zustehen, im Falle er durch irgend welche Ursache genöthigt würde, nachPommern zurückzukehren. Als Zugehörungen zu Altwigshagen werden folgende namhaft gemacht: Lubs(Lubtze), Neuendorff, Willershagen, Ducherow und Wittstock. Aus Ducherow waren Ulrich schonfrüher, zu Zeiten des Herzogs Philipp, also spätestens 1560, drei Höfe und Hebungen von zwei Höfen für1116 Gulden und 32 Schillinge verpfändet worden.") Auch für die Einlösung dieses Besitzthums ward der-selbe Termin, wie für den Wiederkaüf der vorhergedachten Güter, d. h. das Jahr 1596, bestimmt, so dasszum Rückkauf der sämmtlichen nunmehr an den Grosshofmeister verpfändeten Altwigshagenschen Besitzungen 14 )die Summe von 7791 Gulden 32 Schill, erforderlich war. 15 ) Die Pommerschen Herzöge bestätigten diesenKaufcontract am 18. December 1566.

Ausser diesen bisher gedachten Gütern, in deren wirklichem Besitz sich der Grosshofmeister befand,ward demselben auch noch mehrfach die Aussicht auf Lehngüter eröffnet. 16 )

So erhielt er am 1. Februar 1544 durch Herzog Philipp die Anwartschaft auf Ewald von HeydebrecksLehnbesitz in den Dörfern Rehberg, Neuendorff und Drevelow, sowie das Recht, mit Jürgen von der Schulen-burg wegen Ankaufs von Lehngütern desselben sich zu einigen. 17) Die Lindstedt'schen Lehngüter zu Ratebur,Ducherow und Busow wurden ihm auf Verwendung des Herzogs Barnim des Aeltern am 4. April 1569 alsAngefälle verschrieben, nachdem ihm schon früher die Anwartschaft auf Christoph von Lindstedts Antheilan dem Hause und Dorfe Altwigshagen, an Lubs, Neuendorff, Demnitz, Wittstock und Boldekow ertheilt war. 18 >Auch erlangte Ulrich mittelst der Verschreibung vom 9. December 1562, durch welche Herzog Albrechtvon Preussen den Hofmeister seines Sohnes, Jacob von Schwerin (Taf. IX. 9 und Taf. XVI. 1), mit den imAmte Gilgenburg belegenen Dörfern Semen und Grunwald nebst Zubehör belieh, die gesammte Hand andiesen Gütern. 19 ) Dagegen sollte der gedachte Jacob, welcher auf die Spantekower Güter bereits die An-

1) Sprengeis Anhang zu Stavenhagen, Beschreibung der Stadt Anclam. S. 551. 2) Vgl. No. 57. 3) Vgl. Taf. VII. 50und 77. 4) Jacob Runges Verzeichniss a. a. 0. 5) U. B. II. 533. 6) U. B. II. 489. 7) U. B. IL 455 u. Anm. dazu. 8) U.B. II. 479. 9) U. B. II. 490. 10) Jacob Runges Verzeichniss 1560 a. a. 0. heisst es in Betreff Gramzows: der Budden lehenzu Nezo. Socius vult esse Ulricus Swerin, und ebendaselbst 1570 wird Gramzow der Budden und Ulrich von Schwerins Lehn genannt.11) Sprengeis Kirchengeschichte S. 550, 551, 555. 12) U. B. II. 521. Vermuthlich hatte Ulrich auch dort schon von seinemVater einigen Besitz ererbt. (Vgl. No. 3). 13) So meldet dieselbe Urkunde vom 11. November 1566. Weiterhin werden nochzwei solcher früherer Verpfändungen aus Ducherow, bereits aus den Jahren 1547 und 1556, gedacht; doch scheint keine die hierangedeutete zu sein; weder die verpfändeten Güter, noch die bezüglichen Kaufsummen stimmen mit den hier angegebenen voll-ständig überein. Möglicher Weise war in Betreff dieser beiden frühsten Fälle der Rückkauf schon vollzogen worden, bevor die

I zuletzt gedachte (in der Urkunde nur angedeutete) Verpfandung eintrat. 14) Es ist aber darunter nicht das ganze Gut Altwigs-

hagen mit allen Zugehörungen zu verstehen. Vielmehr hatte daselbst die Linie Altwigshagen noch ebenfalls Besitzthum.Vgl. Taf. V. 69, 70, 78, 92. 15) Ueber den später erfolgten Rückkauf vgl. U. B. II. 558. Der dort erwähnte Vertrag von 1596ist nicht mehr aufgefunden. 16) Sprengel-Adelung a. a. 0. berichten, dass Ulrich etwa um 1540 die Anwartschaft auf die Lehneder von Eickstedt erhalten habe. Indessen ist eine dahin lautende Urkunde nicht aufgefunden worden. Auch in dem Eickstedt-schen Familienbuch (Ratibor 1860) geschieht davon keine Erwähnung. 17) U. B. II. 472. 18) U. B. II. 535. 19) U. B. II. 506.

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