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2 (1878) Biographische Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin
Entstehung
Seite
156
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Am 13. August 1571 kam Ulrich mit anderen Pommersclien Rathen zu Prenzlau mit Brandenburgi-schen Rathen zusammen, um die Irrungen des Johanniter-Ordens mit den Herzögen von Pommern, bezüglichder den letzteren Seitens des Herrenmeisters zu leistenden Huldigung, sowie der in Pommern gelegenen Be-sitzungen des Ordens auszugleichen. Das Ergebniss der Verhandlungen war die Errichtung des für denOrden günstigen Abschiedes vom 14. August 1571, welcher von sämmtlichen Abgesandten untersiegelt wurde. 1 )Im Jahre 1572 war der Grosshofmeister als Gesandter des Herzogs Ernst Ludwig bei den Berathungenmit den Geheimen Räthen des Herzogs Johann Friedrich auf dem Schlosse zu Stettin.

Aber so thatenreich auch das Leben Ulrichs nach aussen hin war, so vergass er doch darüber nichtdie Wahrung und Mehrung der Macht und des Glanzes seines eigenen Hauses. So war er der Erste, wel-cher Nachrichten über seine Familie sammelte und niederschrieb, 2 ) und fortdauernd war er darauf be-dacht, seinen Grundbesitz nicht nur zu erweitern, sondern auch denselben durch richtige und tüchtige Be-wirthschaftung zu heben und ertragsfähiger zu machen. 3 » Sprengel 4 ) nennt den Grosshofmeister auch indieser Beziehung einen überaus arbeitsamen, tüchtigen und wohlthätigen Herrn, der in der Landwirtli-schaft seines Gleichen suchte.

Als väterliches Erbtheil hatte er zunächst, mit seinem Bruder Hans gemeinsam, Grundbesitz inSpantekow, für welchen Beide nach der Musterrolle von 1523 zum Rossdienst mit 6 Pferden veranschlagtwaren; 6 ) doch wird die Bemerkung hinzugefügt, dass diese Schätzung keine zutreffende sei, vielmehr seiendie Brüder eigentlich schuldig, mit 14 Pferden zu dienen. Es scheint, dass schon um diese Zeit die ge-dachten Brüder im Besitze des ganzen Gutes Spantekow sich befanden. Wenigstens finden wir die ausder Spantekower Linie hervorgegangenen Linien Iven (Taf. VII) und der Bönen (Taf. IX) zu jener Zeitnicht mehr dort angesessen. Nach dem Tode seines Bruders Hans (No. 4), dessen Sohn schon vor demVater gestorben zu sein scheint, kam Spantekow in den alleinigen Besitz des Grosshofmeisters. Schon im14. Jahrhundert stand daselbst ein so festes Schloss, dass die Stettinschen Herzöge sich im Jahr 1336 ineinem Vertrage mit dem Markgrafen Ludwig zu Brandenburg ausbedangen, das nächste Recht daran zuhaben, wenn die Schwerine es dermaleinst verkaufen wollten. 6 ) Auch im Lehnbrief von 1533 ist ausdrück-lich von dem Schloss Spantekow die Rede. 7 ) Dasselbe entsprach jedoch nicht mehr den zu jener Zeit aneinen festen Platz gestellten Anforderungen und am 1. März 1558 begann Ulrich, gemahnt durch die Kriegs-stürme in den Nachbarländern , 8 ) von Grund aus den Bau einer neuen festen Burg, mit Wällen, hohen Mauern,breiten Wassergräben und einer Zugbrücke; mit räumigen Höfen und Thoren, Gewölben und einem Burg-verliess. Er setzte das Schloss in so wehrhaften Stand, dass es noch im folgenden Jahrhundert im 30jähri-gen Kriege den Kaiserlichen grosse Hindernisse bereiten konnte. 9 ) Neun Jahre dauerte der Bau; er warderst 1567 vollendet. Die über dem Thor des Schlosses angebrachten in Stein gehauenen Bildnisse desGrosshofmeisters und seiner Gemalin sind noch heute (1876) erhalten. 10 )

Zu Spantekow gehörten damals: Janow, Japenzin, Zinzow und Rubenow, und werden als zuge-hörig um 1570 auch die Güter Drevelow und Rebelow als ausschliessliche Lehen Ulrichs bezeichnet. 11 )Auch Putzar war ein väterliches Erbe, 12 ' in dessen ungetheiltem Besitz wir den Grosshofmeister,ebenfalls nach dem Tode seines Bruders Hans, finden. Auch dort erbaute Ulrich ein stattliches Wohnhaus,dem schon in älterer Zeit die Bezeichnung als Schloss zu Theil ward, obgleich es kein fester Platz war,und ein solcher wie wir gesehen haben 13 ) zu Putzar auch nicht errichtet werden durfte. Doch werdenspäterhin auch speciell die zu Putzar angesessenen Schwerine in landesherrlichen Urkunden als Schlossge-sessene ausdrücklich bezeichnet. u > Vermuthlich hielt sich der Grosshofmeister öfter in Putzar auf und scheint

1) Eine alte, noch aus dem 16. Jahrhundert stammende Abschrift dieses Abschiedes befindet sich im Geh. Staats-Archive

Rep. 31, No. 1; eine Erwähnung derselben und der bezüglichen Verhandlungen in den Baltischen Studien Jahrg. IV. Heft 2.

S. 168 u. Anm. daselbst. 2) Dieselben waren schon in der ilitte des 18. Jahrhunderts nicht mehr vorhanden; doch hat sie Elzow

noch benutzt, dessen Aufzeichnungen wieder den noch erhaltenen Adelung-Sprengeischen Nachrichten zu Grunde liegen. 3) In dem

weiterhin auf Seite 159, Anm. 4 erwähnten Leichen - Carmen heisst es u. A. in einer Ansprache an des Grosshofmeisters

Söhne : Auch dahin ist die Sorgfalt eures Vaters gegangen, dass ihr mit nSthigen Gütern nach seinem Tode und einem Ueberßuss anallen Dingen versehen wäret und euch sowohl Tugend als Glück in einem vergnügten Wohlstande begleiten mligten. Was hat er nichtfür prächtige Häuser für euch erbauet, welche ansehnliche Werke sind es nicht, und welch ein edles Angedenken verursachen sie nicht demLande? Sie gehen vielen anderen nicht nur an Pracht zuvor, sondern halten auch den Kriegesgott Mars mächtig zurücke. 4) Adelung-

Sprengel, Mscpt. 5) U. B. II. 442. 6) Berghaus, Landbuch, Th. II. Bd. 1. 7) U. B. II. 456. 8) Barthold, Gesch. v. Rügen

u. Pommern. Th. IV. Bd. 2. S. 366. Anm. 1. Irrthümlich ist dessen Angabe, dass 1558 der Umbau bereits erfolgt sei, wiewennderselbe in einem Jahre habe bewirkt werden können. 9) 1677, im Schwedisch-Brandenburgischen Kriege, liess der grosse Kurfürst

das Haupt-Gebäude sprengen. 10) Vgl. Theil I. 11) Jacob Runges Verzeichniss der Pommerschen Synoden und Kirchen im

Wolgastischen Theil. Abgedruckt bei Balthasar: Erste Sammlung zur Pomm. Kirchenhistorie S. 599. ff. 12) U. B. II. 456, 533.

13) Vgl. No. 1. 14) Darüber, dass das Schwerinsche Geschlecht überhaupt zu den Schlossgesessenen Pommerschen Familiengehörte, vgl. Th. I.