Jahren 1568 und 1570 hielten sie Visitationen der Universität ah. 1 ) Auch waren beide zugegen, als am4. Mai 1571 der Platz zur Erbauung der neuen regetia, d. h. einer Wohnung für Studenten, um ihren Stu-dien daselbst ungestört obliegen zu können, im Dominikaner-Kloster zu Greifswald bezeichnet wurde. 2 )
Aber nicht nur im Auftrage seiner Landesherm nahm Ulrich die Interessen der Greifswalder Uni-versität auf das Gewissenhafteste wahr, sondern auch aus eigenem Antriebe und eigenen Mitteln erwies ersich als ein besonderer Gönner und eifriger Beförderer des Gedeihens derselben. Nicht allein entsandte ernach und nach (1547, 1551, 1562) seine sämmtlichen sieben Söhne dorthin, sondern er schenkte auch zurErweiterung der vorgedachten Oeconomie am 28. November 1563 der Universität 500 Gulden, welche zu5 Procent angelegt und ausschliesslich zur Steuer des gemeinen Tisches in der Oeconomie angewendet werdensollten. Sich, seinen Söhnen und deren nächsten Lehnserben aber behielt er dagegen die ewige Gerechtig-keit vor, zwei arme Studenten, die er und seine Erben in den eigenen Kirchen oder zu anderen billigenDiensten gebrauchen mögten, jederzeit dem ßector präsentiren zu dürfen, welche unweigerlich vor Anderenangenommen werden sollten. 3 )
Auch der dürftigen und schon sinkenden Schulen in Pommern nahm sich hauptsächlich Ulrich mit allenKräften an und ist durch seine Fürsprache sowohl der armen Jugend als zur Vermehrung der Einkünfteder Lehrer beförderlich gewesen, 4 )
Was nun Ulrichs anderweitige politische Thätigkeit betrifft, so gehörte er am 3. Juni 1562 zuden Pommerschen Commissarien, welche zur Berichtigung der Grenze zwischen Yierraden und Gartz in Be-treff der Haiden und Holzungen zusammen traten. In dem Landtags-Abschied vom 21. December 1563ward er zum Ober-Einnehmer der neu eingeführten Kriegssteuer 5 ) ernannt, sowie in den Ausschuss zurRevision der Münz- und Gewichts-Ordnung erwählt. Am 28. September 1566 gehörte er zu den Vertreternder Bitterschaft, welche den Bevers besiegelten, mittelst dessen die Pommerschen Stände an den Kurfürstenvon Brandenburg die Erklärung abgaben, dass den Erbvertiägen dadurch kein Abbruch geschehen solle, dassfür diesmal die Lehnsempfängniss der Pommerschen Herzöge deren Entschuldigung voraufgegangen wäre. 6 'Am 3. April 1569 wird Ulrich als der Erste unter den Bäthen aufgezählt, welche Herzog Barnim XI(der Aeltere) auf den 9. Mai nach Stettin berief, um daselbst zur weiteren Ausführung seines Beschlusses,die Landesregierung seinen Grossneffen, den Söhnen des Herzogs Philipp, zu überlassen, die betreffende Ver-einbarung vorzubereiten. 7 ) Auch schreibt Barthold 8 ) dem Grosshofmeister in Betreff der Erbausgleichung, welcheam 25. Juli 1569 zwischen den Brüdern unter sich zum Schlüsse gelangte, das Hauptverdienst dafür zu, dass die-selbe in so lichter, verständiger, Zwist vorbeugender, auf das Wohl des Ganzen zielender Weise zu Stande kam.
Aus demselben Jahre gedenkt Stavenhagen 9 ) eines höchst seltsamen, überaus energischen VorgehensSeitens des Grosshofmeisters. Bis 1561, so schreibt derselbe, waren die wendischen kleinen schmalleisigenWagen noch im Gebrauch, und der wiederholte landesfürstliche Befehl hatte die Wirkung nicht nach sichgezogen, dass man selbige ab- und weite Wagen angeschafft hätte. Es war nöthig, dass Jemand den Knotenmit dem Schwert außösete. Dieses that Ulrich von Schwerin der ältere, erbgesessen auf Spantekow. Erfand sich auf dem Jahrmarkt zu Friedland und Neu - Brandenburg ein und schlug alle enge Wagen inStücken, welchem Beispiel die Herzöge von Pommern folgeten und zu Anclam und aller Orten die kleinenWagen zerhauen Hessen.
1) U. B. II. 528. Balthasar a. a. 0. S. 432. 2) Balthasar a. a. 0. S. 440. 3) U. B. II. 510. Album der Universität
Greifswald Th. I. fol. 225 und 226 gedenkt dieser Schenkung beim Jahre 1563 mit folgenden rühmlichen Worten: Inter reliquos
ciutem hujus ducatus ordinum (i. e. nobilium et consulum) viros velprimus extitit nobilissimus vir Udalricus aSwerin, aulae Wolgas-
tanae supremus magister, qui non modo in sermone cum illustrissimis principibus quotidiano, verum etiam in hoc conventu Stettinensi coram
tolius ducatus consiliariis universitatis et ecclesiarum causam sie egit, ut neque pietate majore quisquam neque gravitate neque studio neque
contentione agere potuerit, utque suo exemplo reliquos nobiles et consules civitatum ad beneficientiam academiae praestandam excitaret, ipse
quingentos aureos ad sustentationem occonomiae heroica liberalitate donavit, quod exemplum plurimos ex nobilitate secuturos esse speramus.
ld beneficium erit Deo gratum et ecclesiae, reipublicae ac scliolae salutare et Ulis ipsis benefactoribus coram ßlio Dei et augustissimo illocoetu angelorum et sanetorum omnium in omni aeternitate honorificum et gloriosum. — Balthasar, andere Sammlung zur Pomm. Kirchen-historie, S. 424, verlegt vorgedachte Schenkung Ulrichs irrthümlich auf den 11. Februar 1564. Er ist zu jener Annahme ver-muthlich durch eine an jenem Tage verzeichnete Notiz im Universitäts- Album verleitet worden: Udalricus a Swerin — deditflorenos quingentos, quibus certos reditus emimus a Melchiore Wackenitzen, welche nur auf den — von Ulrich zur Bedingung gestellten— Ankauf gewisser Renten zu beziehen sein dürfte. 4) Leichen-Carmen. Vgl. Anm. 4 auf Seite 159. 5) U. B. II. 512.Schwartz, Pomm. Lehnhistorie, S. 848, 849, berichtet, dass Ulrich im Jahre 1577 noch einmal zum Ober-Einnehmer bestellt sei,mit der Verpflichtung, den in der Wolgastischen Regierung zur Aufbringung neuer Steuern errichteten Landkasten in Aufsichtzu nehmen. Diese Angabe ist irrthümlich, da Ulrich nach dem Belehnungs - Protocoll vom 4. Juli 1576 an diesem Tage bereitsverstorben war. Vgl. U. B. II. 546. 6) U. B. II. 520. 7) U. B. II. 534. Auf Wunsch des Herzogs Bogislav XI wurden diePommerschen Lande in der Art getheilt, dass Herzog Johann Friedrich — Stettin mit Hinterpommern, Herzog Ernst Ludwig aber
Wolgast mit Vorpommern erhielt; wogegen die 3 übrigen Brüder mit kleineren Gebieten ohne Landeshoheit abgefunden wurden.Herzog Barnim selbst behielt sich dagegen die Oberleitung der gesammten Regierung bis zn seinem Tode, welcher 1575 erfolgte,vor. 8) Geschichte von Rügen und Pommern, Th. IV. Bd. 2. S. 379. 9) Beschreibung der Stadt Anclam.